3358. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 27. November 1748.

Des Königs Majestät haben erinnert, dass, woferne etwa der Herr Graf von Podewils zu Wien noch nicht von denen Particularitäten so der p. von Rohd, ingleichen der p. von Klinggräffen von denen Soupçons wegen Chipoterien der wienerschen und russischen Höfe in Absicht auf Se. Königl. Majestät [berichtet], ingleichen von dem, so mit dem sächsischen Minister zu Hannover vorgangen, benachrichtigt wäre, solches annoch in einem ausführlichen Rescripte geschehen, solches aber sehr sorgfältig chiffrirt werden müsse.

Dem Herrn von Rohd solle sonsten noch auf seine letztere Relation wegen der Gedenkensart des Grafen Tessin über den aachen'schen Friedensschluss rescribiret werden, wie er vorgedachtem Grafen adroitement insinuiren sollte, dass man in Schweden übel thun würde, wenn man von Frankreichs Entschluss zu diesem Frieden und dem dabei gehaltenen Betragen übel spräche; vermeldeter Graf würde vermuthlich schon informirt sein, wie herbe Klagen der Comte de Saint-Séverin vor einiger Zeit deshalb gegen den schwedischen Chargé d'affaires gerichtet habe,299-1 und da das französische Ministerium über dieses Sujet sehr sensible sich bezeigte, so dürfte es nicht consilii sein, wenn man in Schweden öffentlich darüber übel urtheilen und sich ohne Noth Feinde machen wollte.

Dem von Ammon sollte noch geschrieben werden, dass sobald die Auswechselung der Ratificationen geschehen und nichts weiter vorfiele, er auf seinen vorigen Posten zurückgehen sollte.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



299-1 Vergl. S. 278 Anm. 1.