4593. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 30. October 1750.

Auf expressen allergnädigsten Befehl Sr. Königl. Majestät habe von Höchstderoselben wegen Ew. Excellenz annoch vermelden sollen, wie dass Se. Königl. Majestät in einliegender Originalminute128-1 deshalb die Passage: motifs dont l'examen, auquel tout l'Empire est d'ailleurs intéressé selon l'article VIII de la paix [de] Westphalie, doit précéder nécessairement cette élection et en constater la légalité, weggestrichen hätten, weil Sie noch zu früh zu sein erachteten, diese Corde bereits zu touchiren und dadurch schon verstehen zu geben, wo man allenfalls weiter hinaus wollte. Vielmehr fänden Se. Königl. Majestät vor gut, diese Umstände noch zu reserviren, bis man zuvor sähe, was der wienersche [Hof] auf die Antwort quaestionis regeriren würde; alsdenn man gedachte Umstände als etwas neues releviren könnte, sonsten, wann man jetzo schon selbige relevirete, der wienersche Hof seine Mesures darnach nehmen, und wann er demnächst wieder antwortete, man ihm nichts neueres, noch etwas relevantes zu antworten haben werde.

Im übrigen überliessen des Königs Majestät Ew. Excellenz, dass wenn die Antwort nach der corrigirten Minute ausgefertiget sein würde, sodann solche dem Grafen Puebla zu eröffnen, auch dem Lord Tyrconnell eine Abschrift oder sonsten Communication zu geben, auch wegen der Sache dem Baron Chambrier, Herrn Grafen Podewils zu Wien, desgleichen dem pfälzischen Secrétaire und dem Grafen Gotter128-2 die erforderliche Ouvertures davon zu machen.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.

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128-1 Nr. 4594.

128-2 Mit Rücksicht auf Gotter's Beziehungen zu dem Hofe von Gotha. Vergl. S. 106; Bd. VII, 320. 361.