4751. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Berlin, 28. Januar 1751.

Ew. Excellenz habe ganz gehorsamst melden wollen, wie des Königs Majestät über die bewusste Anfragen239-2 zur Resolution ertheilet haben, wie der Herr von Klinggräffen zwar sich geschlossen halten und nur die Gesichter und Contenance des österreichischen Ministerii observiren solle, wenn aber ein oder anderer von solchen Ministres gegen ihn davon zu sprechen anfangen möchte, so sollte er sich in Conformité der Note expliciren, und daferne in solcher ein und anderer Umstand enthalten, der dem p. von Klinggräffen nicht gnugsam bekannt, so möchten Ew. Excellenz in dem an denselben abzulassenden Rescript ihm die erforderlichen Éclaircissements annoch zugleich geben.

Sonsten vermeinen Se. Königl. Majestät, dass es keinen Anstand habe, dass ermeldeter von Klinggräffen mit den dortigen französischen und pfälzischen Ministres wegen der Note confidemment communicirte, zumalen Dero Intention sei, dass Sie überall denen Deroselben alliirten Höfen davon Communication thun wollten.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



239-2 In Betreff der Klinggräffen zu ertheilenden Weisungen wegen der dem Grafen Puebla übergebenen Note.