4782. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 11 Februar 1751.

Ew. Excellenz habe ich hierdurch ganz gehorsamst melden sollen, wie des Königs Majestät auf die letztere umständliche Dépêche vom 6. dieses des Herrn Baron von Maltzahn wegen des ganz desolaten Zustandes derer sächsischen Finances demselben zu antworten befohlen haben, dass bei einer so unerhörten Haushaltung, und da Se. Königl. Majestät dennoch Dero Unterthanen nicht der Gefahr exponiret sein lassen wollten, das ihrige in der sächsischen Steuer zu verlieren, nichts anders zu thun übrig bleibe, als dass der Herr von Maltzahn von Sr. Königl. Majestät wegen bei dem Grafen Hennicke stark insistirete und ohne Relâche darauf pressirete, damit alle diejenigen Steuerscheine, so in Deroselben Unterthanen Händen und welche theils vorhin schon fällig gewesen, theils auf künftiger leipziger Ostermesse fällig würden, insgesammt und sonder Distinction richtig bezahlet werden müssten, und dass zugleich wegen dererjenigen Steuerscheine, so an Dero Unterthanen in denen darauf folgenden Messen fällig würden, die nöthige Sicherheit wegen deren richtigen Bezahlung gegeben werde. Es solle der Herr von Maltzahn nur reine heraussagen und wiederholentlich in allen Gelegenheiten zu erkennen geben, dass da der hannoversche Hof dem zu Dresden das letztere Anlehn hauptsächlich in der Absicht und unter der Condition gegeben, damit die Königlich preussische Unterthanen préférablement davon wegen ihrer sächsischen Steuerforderungen be<260>friediget würden, also des Königs Majestät nicht anders könnten noch würden, als auf die Befriedigung dererselben zu pressiren.

Wobei der Herr von Maltzahn wohl als vor sich gegen den Grafen von Hennicke, und um ihm etwas bange zu machen, hinwerfen könnte, wie man ja an Hannover, als solches das letztere Anlehn fourniret, hätte Hypotheken geben müssen, einfolglich Sr. Königl. Majestät nicht zu verdenken sein werde, dass, im Fall Dero Unterthanen ihre richtige und in ihren Steuerscheinen stipulirte Bezahlung nicht erhalten würden, Höchstdieselbe alsdann in Conformité oder doch aus einer ganz natürlichen Folge des dresdenschen Friedensschlusses zur Sicherheit Dero Unterthanen auch hinlängliche Hypotheken forderten. Vor das übrige approbirten Se. Königl. Majestät alles dasjenige sehr, so der p. von Maltzahn an den Grafen Hennicke gesaget zu haben meldete, und sollte er noch fernerhin demselben von des Königs Majestät wegen melden, wie Sie durchaus keine einseitige Interpretation des Articuls quaestionis vom dresdener Friedenschluss annehmen, sondern invariablement auf dessen litteralem Sinn bestehen und auf die indistincte Bezahlung derer Steuerscheine, so in den Händen Dero Unterthanen wären, dringen würden. Es würde vergebens sein, was man auch dagegen vorstellen wollte, weil Dero Recht zu klar fondiret sei. Besorgete der von Hennicke einige Inconvenienzien daher vor seine Arrangements, so wäre das sicherste Mittel solche zu evitiren, wenn Sr. Königl. Majestät Unterthanen richtig bezahlet würden, als wodurch man hernach in Sachsen freie Hände haben werde, zu thun und zu arrangiren, was man wolle. Es würde auch alsdenn der Success davon Deroselben indifferent sein, wenn nur die Königlichen Unterthanen in Conformité des Friedensschlusses erst befriediget wären, als welcher nicht litte, dass wenn auch ein Falliment der sächsischen Steuerkasse geschehen sollte, Sr. Königl. Majestät Unterthanen darunter mit begriffen würden. Welches alles der p. von Maltzahn nur ganz deutlich den Grafen von Hennicke begreifen machen sollte.

Ich habe dieses alles zu Ew. Excellenz ferneren beliebigen Disposition zu melden nicht ermangeln und nur allein noch beifügen sollen, dass des Königs Majestät von mir zu wissen verlanget haben, wie hoch eigentlich die Summe derer Steuerscheine sich beläufet, welche inclusive derer von [früheren] Terminis noch nicht bezahleten nächstkommende leipziger Ostermesse fällig seind und wie viel und in was Terminen an Steuerscheinen nach kommender Ostermesse noch fällig werden. Da ich aber alle desfalls gehabte Nachrichten abgeliefert, so stelle zu Ew. Excellenz gnädigem Gefallen anheim, ob Dieselbe dem Herrn Legationsrath von Hertzberg aufzugeben geruhen wollen, mir deshalb nur einen ganz summarischen Extract zukommen zu lassen, um solchen Sr. Königl. Majestät vorlegen zu können.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.

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