4849. AN DAS DEPARTEMENT DER AUSWÄRTIGEN AFFAIREN.

Podewils und Finckenstein berichten, Berlin 20. März: „Nous avons l'honneur d'envoyer ci-joint à Votre Majesté une longue lettre du ministère de Dresde [d. d, Dresden 8. März] que le baron de Bülow vient de nous remettre au sujet des billets de la Steuer... Les ministres de Saxe établissent d'abord pour principe que la disposition du onzième article de la paix de Dresde se borne uniquement aux billets de la Steuer qui ont été actuellement entre les mains des sujets de Votre Majesté du temps de la conclusion dudit traité.“

Potsdam, 21. März 1751.

Se. Königl. Majestät haben auf einliegende Vorstellung zur mündlichen allergnädigsten Resolution ertheilet: wie Sie dem Departement überliessen, auf alles, was das dresdensche Ministerium einwenden wollen, gehörig zu antworten. Dass der Articul im Friedenstractat klar wäre und Sie von dessen litteralen Sinn nicht einen Schritt abgehen würden; dass an keine Separation von Steuerscheinen dermalen gedacht wäre, auch nicht stattfinden können, weil wegen des mutuellen Commercii zwischen beiderseits Unterthanen, und da die Sachsen selten anders als mit Steuerscheinen bezahlten, dergleichen Separation nicht zu admittiren gewesen sein würde. Dass man suchen müsste die Steuerscheine des Fürsten von Anhalt zu mainteniren; dass wenn Se. Königl. Majestät ein Edict wegen der Steuerscheine herausgegeben, solches geschehen sei, um Dero Unterthanen zurück[zu]halten, sich, so viel möglich, nicht noch mit mehreren Steuerscheinen zu meliren, welches aber der dresdensche Hof nicht vor sich und zum Schaden Sr. Königl. Majestät Unterthanen anführen könnte. Dass übrigens das Departement alles dieses dem sächsischen Hof ganz klar machen und den eigentlichen Sinn des quästionirten Articuls im Friedensschluss bestens expliciren möchte.

Eichel.

Nach der Ausfertigung,