4945. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 19. Mai 1751.

Des Königs Majestät haben befohlen, von Deroselben wegen Ew. Excellenz zu melden, wie Dieselbe nunmehro von allen denjenigen Königlichen Unterthanen, welche wegen ihrer Schiffe und Waaren durch englische Kapereien im letzteren Kriege Schaden und Verlust erlitten, ganz exacte Notices und Rechnungen, jedennoch nur unter der Hand und sonder Éclat, einzuziehen [hätten], damit daraus ein ordentliches und richtiges Liquidum constituiret werden und Se. Königl. Majestät im künftigen Jahre bei Bezahlung des letzteren Termins der auf Schlesien hypothecirten englischen Schulden Dero Gebrauch davon machen können; inzwischen der Secrétaire Michell nochmals erinnert werden sollte, bei allen nur dazu habenden Gelegenheiten, und so ofte als nur möglich sei, dieser Sache halber bei dem englischen Ministerio Erinnerung und Erwähnung zu thun, damit letzteres nicht in die Gedanken gerathe, ob sei die Sache in das Vergessen gekommen oder dass des Königs Majestät solche gar hätten fallen lassen.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.