5179. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 7. November 1751.

Der Cabinetssecretär setzt den Minister von dem Inhalt des Immediaterlasses an den Geheimen Legationsrath von Rohd in Stockholm vom 6. November514-2 in Kenntniss.

... „Bei dieser Gelegenheit habe mich unternommen, bei des Königs Majestät anzufragen, ob Dieselbe nicht vor convenable fanden, um den französischen Hof von dem heimlichen Argewohn, als ob Höchstdieselbe mit der Königin von Schweden ein besonderes Verständniss hätten, gänzlich zu desabusiren, dass ich, jedennoch nur Ew. Excellenz vor Dero Person alleine, diejenigen Abschriften communiciren dörfte, welche ich von denen Höchsteigenhändigen beiden Schreiben, so Se. Königl. Majestät in dieser Sache an erwähnte Königin erlassen,514-3 genommen hätte; welches denn Höchstdieselbe auch agreiret, und mir befohlen haben, gedachte Abschriften, so wie ich solche hätte, Ew. Excellenz zu communiciren, mit dem Beifügen, wie des Königs Majestät wollten, dass Ew. Excellenz Selbst dem Mylord Tyrconnell solche d'un bout à l'autre vorlesen möchten, um denselben dadurch von der Droiture Sr. Königl. Majestät zu überzeugen und selbigen aus allem Soupçon zu ziehen, jedennoch aber gedachten Lord Tyrconnell weder einige Abschrift davon noch schriftlichen Extract daraus nehmen zu lassen, damit Höchstderoselben Correspondance mit der Königin von Schweden nicht exponiret, noch letztere aigriret werde, wenn dergleichen Abschrift oder Extract nach dem französischen Hofe kommen, der Baron Scheffer was davon erfahren und solches nach Schweden melden sollte. Um auch dieses Inconvénient zu vermeiden und das Secret wegen gedachter Briefe um so mehr und gewiss zu conserviren, so verlangeten Se. Königl. Majestät, dass auch Ew. Excellenz keine Abschrift von solchen nehmen oder etwas davon zu denen dortigen Acten kommen lassen, sondern mehrberührte Abschriften mir nach gemachtem ob<515>erwähnten Gebrauch davon sogleich wieder zukommen lassen möchten. Ich ermangele demnach nicht, alles mir deshalb anbefohlene gehorsamst auszurichten und lege gedachte Abschriften hierbei, welche nach Ew. Excellenz Gefälligkeit wieder zurück erwarten werde. Da übrigens dennoch ein und andere kleine, den französischen Hof selbst angehende Passages in solchen Schreiben seind, die zwar eigentlich nicht viel releviren, dennoch aber dem Lord Tyrconnell lesen zu hören nicht so gar angenehm sein dörften, so überlasse Ew. Excellenz, wie weit solche beim Lesen etwa zu übersehen sein möchten oder nicht.“

Eichel.

Auszug aus der Ausfertigung.



514-2 Nr. 5177 S. 511.

514-3 Siehe S. 478. 486.