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5613. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Podewils legt, Berlin 1. October, einen von La Touche1 eingereichten Entwurf zu einer vorläufigen Handelsconvention zwischen Preussen und Frankreich vor.

Potsdam, 3. October 1752.

Wenn sie Mir noch die Condition bewilligen und einen Articul inseriren werden, kraft dessen Meine Unterthanen aller derjenigen Avantagen, Prärogativen und Freiheiten zu geniessen haben sollen, welche jetzo die Hansestädte und andere nördliche Nationes zu geniessen haben, und welche denen Holländern einmal bewilliget werden dörften, so dass Meine Unterthanen in den Zöllen und anderen Abgaben, auch sonst überall, [den] favorisirtesten nördlichen Nationen egal gehalten und tractiret werden, so will Ich Mich vorerst mit der Convention contentiren, wenn nämlich dergleichen Articul noch deutlich und verbindlich mit eingerücket wird.

Mündliche Resolution. Nach Aufzeichnung des Cahinetssecretärs.


5614. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 3. October 1752.

Der Cabinetssecretär bemerkt bei Uebersendung der Königlichen Resolution [Nr. 5613] zur Erläuterung: „Des Königs Majestät haben gegen mich dabei erwähnet, wie Sie einzusehen glaubeten, dass, falls Dieselbe nicht auf dergleichen condescendireten, man in Frankreich suchen würde, die ganze bisherige Negociation deshalb échouiren zu machen oder gar fallen zu lassen; dahero Sie lieber etwas nehmen wollen, woraus Dero dahin handelnde Unterthanen einige Avantage ziehen können, nur würde es Deroselben eine der angelegentlichsten Sachen sein, wenn Ew. Excellenz es durch convenable Insinuations bei M. de La Touche dahin zu bringen vermöchten, dass der von Sr. Königl. Majestät verlangete, in Dero mündlichen Resolution enthaltene Articul der Convention mit inseriret würde; als dessen Dieselbe Sich zu wiederholten Malen gegen mich geäussert haben.“

Federic.

Nach der Ausfertigung.


5615. AU DÉPARTEMENT DES AFFAIRES ÉTRANGÈRES.

[Mémoire à remettre au ministère anglais par le secrétaire Michell.]

[Potsdam, 3 octobre 1752].2

C'est par ordre du Roi son maître que le soussigné secrétaire d'ambassade de Sa Majesté le roi de Prusse est obligé de rappeler à



1 Vergl. S. 187. 191.

2 Die Uebersendung an Michell erfolgte nach Vornahme der unter dem Text vermerkten Aenderungen am 7. October, die Uebergabe der Erklärung durch Michell am 23. November 1752.