<373> Fürst abgesandt worden, Ihr solche sonder den geringsten weiteren Zeitverlust durch einen Expressen dahin abgehen lassen sollet.

Wann auch gedachter Geheime Rath von Fürst zugleich der zu des verstorbenen von Dewitz Zeiten bereits angefangenen Unterhandlung wegen des dem Magistrat zu Neustadt in Oberschlesien zustehenden kleinen Wäldchen, so die Ehefrau des Baron von Bartenstein gerne käuflich an sich bringen möchte, Erwähnung gethan hat, und gemeldet, wie gedachte von Bartenstein gegen ihn viel Empressement bezeiget hätte, solchen Kauf noch vor der nächstvorstehenden Abholzung geschlossen und zum Stande gebracht zu sehen, so habe Ich Euch deshalb zu Eurer Direction hierdurch bekannt machen wollen, wie Ich gar nicht entgegen bin, sondern vielmehr Mein Agrément dazu geben will, dass gedachte Baronne von Bartenstein ermeldetes, an sich wenig importirendes Wäldchen käuflich von dem Magistrat zu Neustadt an sich bringen und sich mit diesem deshalb vergleichen möge, jedennoch mit Vorbehalt Meiner Territorial-Gerechtsame und dass solches Wäldchen nach wie vor unter Meiner Hoheit und Jurisdiction verbleiben müsse. Ihr sollet nicht nur den Magistrat zu Neustadt von dieser Meiner Intention sofort benachrichtigen, sondern auch deshalb weiter mit mehrerwähntem von Fürst correspondiren, damit dieser Handel fordersamst und sonder weiteren Anstand zu Stande gebracht werde, gestalten Ich denn auch den von Fürst davon bereits avertiren lasse.

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.


5817. AN DEN GROSSKANZLER FREIHERR VON COCCEJI IN BERLIN.

Potsdam, 19. März 1753.

Mein lieber Grosskanzler und Geheimer Etatsminister Freiherr von Cocceji. Da Mir aus Holland gemeldet worden, wie man in der vorwaltenden Differenz mit denen Engelländern wegen Indemnisation Meiner Unterthanen, so im letzteren Kriege durch deren Armateurs wider alles Recht gelitten haben, von denen öffentlichen Patenten, so der verstorbene König von Engelland, Karl II, ehedem, als er mit der Republik Holland in dergleichen Differenz gewesen, publiciren lassen, und vermöge solcher seinen Unterthanen erlaubet, sich par représailles aller denen Holländern zustehenden Effecten zu bemächtigen, an was Orten und von was Orten solche zu finden — einen guten Gebrauch machen könne, so habe Ich Euch solches hiedurch bekannt machen und überlassen wollen, ob Ihr bei Anfertigung der Replik auf die letztere Antwort des englischen Hofes einen Gebrauch davon zu machen vor gut findet. Ich bin Euer wohl affectionirter König

Friderich.

Nach der Ausfertigung.