5653. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 1. November254-2 1752.

Ew. Excellenz habe bei der hierin zurückkommenden Vorstellung254-3 melden sollen, wie des Königs Majestät darauf zur mündlichen allergnädigsten Resolution ertheilet haben, dass Mylord Maréchal instruiret werden sollte, gegen den Marquis de Saint-Contest, mit aller Douceur jedennoch, ein Wort davon zu sagen.

Bei welcher Gelegenheit dann auch, und da Mylord Maréchal durch ein Handschreiben an des Königs Majestät gemeldet, dass, als er letzthin gedachten Minister über das Projet der Commercienconvention, so der Chevalier de La Touche communiciret hatte,254-4 gesprochen, letzterwähnter Minister ihm geantwortet habe, wie er bis dato noch nichts wegen des Articuls, so Se. Königl. Majestät ermeldeter Commercienconvention noch zugefüget zu haben verlanget, von gedachtem Chevalier de La Touche erhalten, noch derselbe gemeldet hätte, worin eigentlich diese Explication bestände, und dass, sobald er davon instruiret sein würde, er alles ihm mögliche anwenden wolle, damit die Sache zu Sr. Königl. Majestät Satisfaction terminiret werde — des Königs Majestät verlangen dannenhero, dass gedachtem Mylord Maréchal mit dem fordersamsten sowohl die Convention, als auch der Articul, welchen Sie noch inseriret haben wollen, communiciret und derselbe zugleich von<255> der Explication, so Ew. Excellenz mit dem Chevalier de La Touche deshalb gehabt, umständlich informiret werden möchte, um mit dem Marquis de Contest deshalb weiter sprechen zu können.

Da auch dem Kammerherrn von Ammon das Projet quaestionis von dem französischen Hofe noch nicht communiciret worden, als welches der Marquis de Contest nach des Mylord Maréchal Bericht damit entschuldiget hat, dass der von Ammon in langer Zeit nicht zu ihm gekommen, so wollen Se. Königl. Majestät, dass auch letzterem von der Convention und von der von Höchstderoselben dabei noch verlangten Explication mit nächster Post gleichfalls Nachricht gegeben werden solle.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



254-2 In der Vorlage verschrieben: December.

254-3 Liegt nicht vor.

254-4 Vergl. S. 225.