5765. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 11. Februar 1753.

Nachdem des Königs Majestät aus der heutigen Dépêche des Herrn Michell zu London ersehen haben, was er von den verschiedenen Fermentationen, so unter denen Engelländern über Dero Declaration wegen Ihrer deprädirten Kaufleute334-3 entstanden sein soll, gemeldet hat, so wollen Höchstdieselbe, dass gedachtem Herrn Michell nächstens dahin geantwortet werden solle, dass Deroselben vor alle solche Menaces nicht bang wäre, indem Sie darunter nichts gefordert noch verlanget hätten, als was jeder vernünftige Mann allen natürlichen und Völkerrechten gemäss zu<335> sein erkennen müsste, und dass Dieselbe darunter so modérée Wege gegangen wären und vorher nichts unterlassen, um auf andere Weise zu Ihrem rechtmässigen Zweck zu kommen, so dass niemand sich dadurch beleidiget finden könnte, woferne nicht alles Recht aufhören sollte.

Es würden Se. Königl. Majestät die Antwort, so man auf Dero Promemoria335-1 geben würde, abwarten, inzwischen Dero geraden Weg fortgehen, und was die schlesische Garantie anbetreffe, so würde deshalb nicht mehr, nicht weniger geschehen, wenn auch dieses Objet niemalen vorgefallen wäre. Es wären also Pauvretés, was man dagegen sprechen oder clabaudiren möchte, wodurch er, Michell, sich nicht intimidiren lassen, sondern nur ganz tranquille sein sollte; Se. Königl. Majestät aber wurden Ihren geraden Gang fortgehen.

Eichel.

P. S.

Wenn auch Sr. Königl. Majestät dasjenige zugekommen ist, was der leydensche Zeitungsschreiber wegen Sr. Königl. Majestät Exposition des motifs,335-2 als auch vorhin schon über Deroselben Sujet auf eine ganz indecente Art in seinen öffentlichen Blättern inseriret hat, so haben des Königs Majestät befohlen, beikommende beide Stück Zeitungen335-3 der angestrichenen Passagen wegen an Ew. Excellenz [zu übersenden] und dabei zu melden, wie der von der Hellen deshalb gehörigen Ortes zu klagen und sich zu beschweren befehliget werden sollte, damit nicht nur der Zeitungsschreiber davor angesehen, sondern auch angehalten werden müsse, hinfüro sich dergleichen Calomnien zu enthalten und auf eine bescheidenere Art von Sachen, so gekrönte Häupter und Souverains angehen, mit schuldiger Modestie zu schreiben und denenselben nicht allerhand Absichten aus seinem Kopfe schändlicher Weise anzudichten. Es finden Se. Königl. Majestät solches um so nöthiger, als nach des von der Hellen heutigem Bericht es nicht aufhören will, dortiger Orten dergleichen anstössige und sotte Bruits über Sr. Königl. Majestät Sujet auszustreuen und Dieselbe gegen das Publicum zu blamiren.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



334-3 Vergl. S. 300. 318.

335-1 Vergi. S. 225.

335-2 Vergl. S. 176 Anm. 2.

335-3 „Nouvelles extraordinaires de divers endroits“ (Gazette de Leyde) Nr. 10 und 11 vom 2. und 6. Februar.