5816. AN DEN ETATSMINISTER GRAF MÜNCHOW IN BRESLAU.

Potsdam, 19. März 1753.

Weilen Mir der Geheime Rath von Fürst zu Wien unterm 10. dieses Monats gemeldet hat, wie er die von Euch ihm nachzusendende Expeditiones seiner Instruction nebst denen projectirten Beantwortungen derer beiden Euch bekannten letzteren Promemoria372-2 dermalen noch nicht erhalten habe, wegen der letzteren aber von dem wienerschen Hofe sehr pressiret werde, Ich Mich aber zurück erinnere, die Ordres an Euch bereits vor mehr als vierzehn Tagen vollenzogen zu haben, so habe Ich Euch hierdurch nur erinnern wollen, dass, woferne wider Vermuthen obermeldete Pièces noch nicht von Euch an erwähnten von<373> Fürst abgesandt worden, Ihr solche sonder den geringsten weiteren Zeitverlust durch einen Expressen dahin abgehen lassen sollet.

Wann auch gedachter Geheime Rath von Fürst zugleich der zu des verstorbenen von Dewitz Zeiten bereits angefangenen Unterhandlung wegen des dem Magistrat zu Neustadt in Oberschlesien zustehenden kleinen Wäldchen, so die Ehefrau des Baron von Bartenstein gerne käuflich an sich bringen möchte, Erwähnung gethan hat, und gemeldet, wie gedachte von Bartenstein gegen ihn viel Empressement bezeiget hätte, solchen Kauf noch vor der nächstvorstehenden Abholzung geschlossen und zum Stande gebracht zu sehen, so habe Ich Euch deshalb zu Eurer Direction hierdurch bekannt machen wollen, wie Ich gar nicht entgegen bin, sondern vielmehr Mein Agrément dazu geben will, dass gedachte Baronne von Bartenstein ermeldetes, an sich wenig importirendes Wäldchen käuflich von dem Magistrat zu Neustadt an sich bringen und sich mit diesem deshalb vergleichen möge, jedennoch mit Vorbehalt Meiner Territorial-Gerechtsame und dass solches Wäldchen nach wie vor unter Meiner Hoheit und Jurisdiction verbleiben müsse. Ihr sollet nicht nur den Magistrat zu Neustadt von dieser Meiner Intention sofort benachrichtigen, sondern auch deshalb weiter mit mehrerwähntem von Fürst correspondiren, damit dieser Handel fordersamst und sonder weiteren Anstand zu Stande gebracht werde, gestalten Ich denn auch den von Fürst davon bereits avertiren lasse.

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.



372-2 Vergl. S. 354 Anm. 2.