5841. AN DEN GEHEIMEN RATH VON FÜRST IN WIEN.

Potsdam, 3. April 1753.

Der Etatsminister Graf von Münchow hat Mir jüngsthin gemeldet, wie er der von Mir erhaltenen Ordre gemäss alles nöthige präparire, um den Handel wegen eines Stück Waldes zwischen dem Freiherrn von Bartenstein und der Stadt Neustadt in Oberschlesien389-2 zum Stande zu bringen; wobei er zugleich angezeiget hat, wie das Kaufpretium dieses Stück Waldes nach der geringsten Taxe und à proportion des jährlichen Ertrages für die Stadt und Bürgerschaft zu Neustadt 2108 Reichsthaler 8 Groschen betrüge, welches der Stadt, ohne derselben zu nahe zu treten und zu unendlichem Lamentiren Anlass zu geben, zu bezahlen sein würde.

Da Ich nun von Euch zu wissen verlange, ob es bei dem Freiherrn von Bartenstein etwas effectuiren und zum Success Eurer Negociation durch dessen Assistance etwas beitragen würde, wenn Ich der Stadt Neustadt das Kaufpretium Selbst bezahlete, dergestalt und unter der Précaution, dass letzteres so lange zu Breslau aufbehalten würde, bis Eure Negociation wirklich zu Stande gekommen, und alsdenn allererst dem von Bartenstein die Quittung der Stadt über das bezahlete Kaufgeld, als ohne welche er dabei niemalen sicher sein würde, zugestellet werde, da inzwischen jedennoch demselben der Contract mit Meiner Confirmation von Euch extradiret oder doch wenigstens von Euch vorgezeiget werden könne, damit er nur sehe, dass es, ihn darunter zu favorisiren, ein Ernst sei — Ich will deshalb Euren wohlüberlegten Bericht mit dem fordersamsten an Mich immediate gewärtigen.

Friderich.

Nach dem Concept.

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389-2 Vergl. S. 373.