5871. AN DEN GEHEIMEN RATH VON FÜRST IN WIEN.

Berlin, 24. April 1753.

Ich habe Euer Schreiben vom 14. dieses erhalten. Weilen Ihr darin versichert, dass es den glücklichen Ausschlag Eurer Negociation ohnfehlbar befördern werde, wann Ihr gehörigen Ortes die Versicherung geben könnt, dass auf den Fall einer glücklichen Endschaft Eurer Commission nicht allein der Kauf des bewussten Stadtwäldchens413-1 von Mir genehm gehalten werden, sondern Ich auch Selbst Mich von Bezahlung des Kaufspretii chargiren und die Quittung darüber durch Euch extradiren alsdann lassen würde, so bin Ich davon recht wohl zufrieden und autorisire Euch hierdurch, von allem diesen gehöriger Orten Gebrauch zu machen, jedoch solches auf eine ganz adroite Weise auf den glücklichen Erfolg Eurer Negociation auszusetzen; dabei Ihr ohnvergessen sein müsset, den wahren Preis dieses Wäldchen zu releviren, damit es nicht vor eine pure Bagatelle von wenigen hundert Reichsthalern angesehen werden möge.

Im übrigen wird es Mir lieb sein, wenn Ihr Mich vorläufig von der wahren Gesinnung des wienerschen Hofes in Eurer aufhabenden Commission und ob Ihr Euch noch einen guten Ausschlag davon versprechen könnet, informiren werdet, welches Mir um so angenehmer sein wird, als Mir zeither wenig davon durch den Grafen von Münchow gemeldet worden.

Friderich.

Nach dem Concept.



413-1 Vergl. S. 394.