<69> Officiere und stellte ihnen vor, daß, wenn die Stadt von den Oestreichern erstürmt würde, er mit der Garde einen besondern Theil der Wälle besetzen und bis auf den letzten Blutstropfen vertheidigen wolle, "damit die Welt nicht das seltsame Schauspiel erlebe, Friedrichs Leibwache gefangen zu sehen."
     

Als er sich während dieser Belagerung und des Beschießens der Stadt auf dem Glacis befand, schlug eine Geschützkugel hart neben ihm nieder, daß nur ein äußerst kleiner Zwischenraum ihn vom sichern Tode rettete. Er bedeckte sogleich diesen Fleck mit seinem Hut, um ihn nachher genauer zu bezeichnen, und bestimmte diese Stelle, wo ihm der Tod so nahe gewesen, zu seinem Grabe. 1762 commandirte er die Belagerung der Festung Schweidnitz, welche sich den 9. Oktbr. desselben Jahres mit 9000 Mann, welche Kriegsgefangene wurden, ergab. Nach dem Kriege erhielt er ein Infanterie-Regiment, wurde Gouverneur von Breslau und General-Inspecteur der sämtlichen Schlesischen Infanterie. Er starb am 20. März 1791 und ward an der von ihm bestimmten Stelle auf dem Glacis, unweit des Schweidnitzer Thores, begraben, wo seine Familie ihm, auch ein Denkmal errichtete.

4) Gottlob Kurt Heinrich Graf von Tottleben stammte aus einem alten adeligen Geschlecht in Thüringen her, und war in Tottleben, dem Stammgute desselben, am 15. Dezbr. 1715 geboren. Er studirte auf der Universität zu Leipzig und trat als Hofjunker und Amtshauptmann zu Freiberg in die Dienste seines damaligen Landesherrn, des Herzogs von Weissenfels. Da nach dem Tode desselben seine Länder an das Churhaus Sachsen fielen, so ward er 1742 Hof- und Justizrath bei der Regierung zu Dresden. Hier wurde er während des Reichsvicariats nach Karl's VII Tode vom Churfürsten in den Reichsgrafenstand erhoben. Er verließ hierauf die Sächsischen Dienste und ging nach Holland, wo er zum Behuf des zwischen der Republik und Frankreich zu erwartenden Krieges als Oberst ein Regiment zu Fuß für die Republik errichtete. Nach dem Frieden wurde sein Regiment abgedankt; er selbst blieb aber unter dem Versprechen, ein anderes erle-