<71>burg geführt wurde. Hier blieb er, so lange die Kaiserin Elisabeth lebte, auf der Festung ohne Verhör und Untersuchung. Nach ihrem Tode (1762) erhielt er die Erlaubniß, seine Rechtfertigung einreichen und dazu ein eigenes Quartier in der Stadt miethen zu dürfen +. Bei der Thronbesteigung der Kaiserin Katharina (1763) ward er völlig in Freiheit gesetzt. Er ging nun nach seinen Gütern in Sachsen zurück und bekam auch seine Besitzungen in Schlesien vom Könige wieder.
     

Hierauf machte er eine Reise nach Holland, um seine von Errichtung des Regiments noch habenden Foderungen nachzusuchen. Er nahm seinen Rückweg über Paris. Hier hatte er verschiedene Unterredungen mit dem damaligen Französischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, dem Herzoge von Choiseul.

Da der dortige Russische Gesandte dies seinen, Hofe anzeigte, so ward er auf Ansuchen desselben bei seiner Rückkunft in Schlesien nochmals verhaftet und nach Glogau gebracht. Man eröffnete ihm endlich, daß, da seine Unterredungen mit Choiseul bei dem eben entstehenden Kriege mit den Türken und der Conföderation der Polen, wobei Frankreich die Hände im Spiele hatte, fürchten ließen, daß er sich zu einen, oder dem andern Geschäfte gebrauchen lassen dürfte, so müsse man sich seiner, so lange der Krieg dauere, versichern. Er rechtfertigte sich indessen vollkommen und trat sogar wieder in Russische Kriegsdienste, wurde General-Lieutenant und erwarb sich den Alexander- und St. Annen-Orden. Er wurde nun mit einem eigenen Corps nach Georgien geschickt, um dem Prinzen Heraklius beizustehen. Er hielt sich sehr tapfer und that den Türken vielen Abbruch. Er fiel in ihre Länder ein und drang bis Trebisand vor. Hierauf ward er zurückgerufen und nach Polen geschickt, um den General Bibikof


+ Nach Einigen soll ihm am 11. April 1763 Ehre und Leben abgesprochen worden sein, wegen seiner langen Gefangenschaft aber aus Gnaden bloß des Landes verwiesen (?), endlich aber auf seine Bittschrift im Juni 1769 gänzlich begnadigt sein. (Fortgesetzte Geneal. Nachr. Band III. 103. IX, 473).