<170> in Friedenszeiten nicht entvölkert werden. Die Kompagnie Infanterie soll nicht über 60 Mann aus dem Kanton haben. Der Rest muß im Ausland angeworben werden. Die Kompagnie Kavallerie1 darf in Friedenszeiten nur 30 Mann aus dem Kanton bekommen. Infolge der guten Ordnung, die ich in den Kantons eingeführt habe, verfügt die Armee gegenwärtig über eine Hilfsquelle von 20 000 waffenfähigen Männern im Lande. Ein Teil davon hat bereits den Krieg mitgemacht und ist in die Dörfer heimgeschickt, der andere mißt 5 Fuß 4,5 oder 6 Zoll. Ferner sollen die Offiziere allen Enrollierten des Kantons2 und allen Soldaten, die Landeskinder sind, einen unentgeltlichen Heiratspermeß erteilen. Das geschieht, um das Land zu bevölkern und die Rasse, die vorzüglich ist, nicht aussterben zu lassen.

Jede Einrichtung ist Mißbräuchen ausgesetzt; so auch die der Kantons. Es handelt sich um folgendes. Die Offiziere lassen sich den Abschied, den sie den Enrollierten geben, bisweilen teuer bezahlen, oder sie nehmen unter verschiedenen Vorwänden Geld vom Kanton, oder sie heben Söhne von Kaufleuten oder Gewerbetreibenden oder einzige Söhne von Bauern aus. Die, welche sich Erpressungen zuschulden kommen lassen, verdienen sirenge Bestrafung. Auch darf nicht geduldet werden, daß die Offiziere Gewerbetreibende oder Söhne von Kaufleuten enrollieren: die müssen sie sofort wieder freigeben. Andrerseits ist aber auch darauf zu achten, daß die Edelleute, Amtmänner und Priester, besonders in Oberschlesien und Westfalen, die Enrollierung nicht verhindern. In solchen Fällen ist das Militär gegen das Land zu unterstützen. Unablässig muß der Herrscher eine Art Gleichgewicht zwischen den Soldaten und den Land- und Stadtbewohnern erhalten, damit alle in ihren Schranken bleiben.

Kommissarische Revuen, die der Herrscher abhalten muß

In den hiesigen Provinzen versammeln sich jedes Frühjahr, in Schlesien gegen den Herbst alle Regimenter zum Exerzieren. Sämtliche Offiziere müssen zur Stelle und die Kompagnien vollständig sein. Die Chefs haften dafür, daß alle Invaliden ausgemerzt sind, die an unheilbaren Wunden, schweren Beinschäden, an der Schwindsucht leiden oder durch Alter oder fehlende Zähne3 dienstuntauglich geworden sind. Sie alle könnten den ersten Feldzug nicht mitmachen. Man würde die Regimenter für vollzählig halten, wenn sie mitgeschleppt würden. Im folgenden Jahre würde man den Ausfall merken, der durch ihre Invalidität bei den Kompagnien entstände, und müßte sie dann doch fortschicken. Duldete man sie aber nur ein einziges Jahr, so würde ihre Zahl beträchtlich, und siatt daß man, wie es sich gehört, mit der Stärke der Regimenter rechnen könnte, ergäbe sich vom Ausbruch des Krieges an, auch ohne daß sie ins Gefecht gekommen wären, ein Abgang von einigen tausend Mann. Damit


1 Zwei Kompagnien bildeten eine Schwadron.

2 Die in die Stammrolle Eingetragenen.

3 Die Patronen mußten vor dem Gebrauch erst abgebissen werden.