<533>

APPENDICE.a

I. Ordre an meine Generale dieser Armee, wie sie sich im Fall zu verhalten haben, wenn ich sollte todtgeschossen werden.

Sollte die Bataille gegen Russen gewonnen werden, wie wir es alle hoffen, so muss der Feind mit aller Vigueur verfolget werden : alle Freibataillons mit einem Preussischen Grenadier-Bataillon und Kreytzen nebst Malachowski Husaren erstlich geschicket nach Driesen, um sie auszunistelen; darnach muss dieses Corps in Polen herein, um die Polen soviel mehr gegen die Russen zu animiren, und sich also der Weichsel nähern. Der General Dohna, mit seinem Corps und zwei Bataillons Pioniers und Burgsdorff, marschiret sogleich gegen Königsberg und Soldin, jaget die Russen aus Pommern und wendet sich über Stettin gegen die Schweden. Das Corps, was ich bei mir gehabt habe, nebst den zwei Cuirassier-Regimentern von meinem Bruder Heinrich, Kurssel und Bülow, marschiren sogleich wieder von Cüstrin nach Frankfurt, und so in die Lausitz, um dem Loudon Einhalt zu thun. Auf vier Wochen Mehl konnen sie aus Berlin auf dem Neuen Graben nachkriegen, und muss dieses Corps erstlich die Mark decken und nach den Umständen entweder zum Markgrafen oder Prinz Heinrich stossen. Es muss gleich nach meinem Tode die Armee in meines Neveu's Eid genommen werden, und da mein Bruder Heinrich Vormund desselben mit einer unbeschränkten Autorité ist, so muss die ganze Armee seine Befehle so respectiren, als die von dem regierenden Herrn.b Ich will, dass nach meinem Tode keine


a Voyez ci-dessus, p. 207.

b Voyez t. IV, p. 295 et 296, et ci-dessus, p. 206.