<36>Plan wegen des Commercii nach Schlesien.a

Das Commercium ist eine von denen Sachen, die ein Land sehr bereichern können. Dieses kann man nicht besser in Augenschein nehmen, als wenn man siehet wie viel Geld seit dem Monat April hier in dieser Provinz allein durch die russische Compagnie herein gekommen ist. Diese Summe betraget sich, ohne den ordinairen Debit, auf 221,500 Thaler; wenn man nun hierzu addiret, was es denen Tuchbereitern, Färbern und Appretirern kostet, so erstrecket sich diese Summe auf 250,000 Thaler; und so viel fremd Geld ist allein in so kurzer Zeit gezogen worden. Ob nun zwar die russische Compagnie nicht lauter baar Geld, sondern auch Waaren zurücke nehmen muss, so versilbert sie doch solche Waaren ausser Landes, oder verhindert, dass kein Geld ausser Landes geschicket werden dürfe. Hieraus kann man genugsam ersehen, was das Commercium für eine vortheilhafte Sache für ein Land ist, und dass, wenn man fremde Commercia an sich ziehen kann, ein grosser Vortheil darin stecke. Der König besitzet von der Peene bis nach Memel meist die ganze Ostsee-Küste unter seiner Botmässigkeit, welcher District sich auf hundert zehn Meilen betrifft. Daraus folget nun, dass alle nordische und ostische Waaren, sie mögen Namen haben wie sie wollen, deren die hinterlegenen Provinzien, als Polen, Schlesien, Böhmen, Sachsen, Mähren und Oesterreich, unumgänglich benöthiget sind, durch diese Länder passiren und dahin geführet werden müssen. Hieraus erhellet nun, dass ein sehr ansehnliches Commercium etabliret werden könnte, wenn durch einheimische Kaufleute der Handel nach der Ost- und Westsee getrieben, und sie diese Waaren in auswärtigen obbemeldten Landen zu Gelde machen könnten. Aber hiermit stehet es ganz anders, indem der Profit, welchen unsere Kaufleute durch die Situation des Landes ziehen könnten, ihnen durch fremde Kaufleute, welche immediate durch das Land handeln, benommen wird, wie folgend wird gesehen werden. Die dahinten belegenen Länder, als Polen, Böhmen, u. s. w., brauchen alle Jahr eine grosse Menge Heringe, Stock- und andere Fische, Leinsamen, Thran, allerhand Materialien, Specereien und Gewürze, welche Waaren ihnen nicht anders, als durch die Märkte können zugeführet werden, und zwar durch den Elb- oder Oderfluss allein. Wenn nun, wie gesaget, die brandenburgischen Kaufleute die obbenannten Waaren aus Frankreich, England, Norwegen über Hamburg und Stettin selbst, kommen Hessen, und mit


a Siehe Band I., S. XX.