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75. AN DENSELBEN.

(Ruppin, zwischen dem 20. und 30. December
1732.)

Meines allergnädigsten Vaters Befehl zufolge, so überreiche unterthänigst den Pachtanschlag von Alt-Ruppin, so weit er fertig geworden ist.

Der zeitige Winter hat den Landmesser Grundt verhindert, mit seiner Arbeit fertig zu werden, so dass er kaum mit Alt-Ruppin und Wulkow hat können in Stande kommen. Diese beiden Anschläge kommen mit hierbei unter ihren Numeros, und ist die Revidirung des Wiesen-Registers, die Anschläge der Vorwerke Dabergotz und Frankendorf und der wüsten Feldmarken Rägelin, Steudenitz und Warenthin nachgeblieben; mit solcher aber kann acht Tage nach der Vermessung fertig werden. Deswegen und weilen ich keine zulangende Nachrichten gehabt habe, und weilen diese Anschläge fehlen, so habe ohnmöglich die Summe jedes Orts schliessen können, und noch weniger die Recapitulation der ganzen Summe machen können.

Unter Numero 1. erfolget der General-Pachtanschlag.

2. Ist das Dienst-Register vom Amt Ruppin, und wie die Bauern zu dienen schuldig sind.

3. Anschlag des Vorwerks Ruppin, dabei siebzehn Thaler neunzehn Groschen drei Pfennige plus geworden sind.

4. Der Brauanschlag, worbei Plus von dreihundert acht Thalern sechzehn Groschen sechs Pfennigen geworden.

5. Der Ziegelscheune zu Alt-Ruppin Anschlag, dabei neun und fünfzig Thaler plus geworden. Die Ziegeler zu Alt- und Neu-Ruppin sagen, dass bei Storbeck so viel Erde ist, dass daselbst auch ein Ziegelofen kann angeleget werden, und wenn es mein allergnädigster Vater resolviren sollte, so muss solcher so angeleget werden, dass er jährlich hundert siebzig bis hundert achtzig Thaler bringet.

6. Der Anschlag von Wulkow, dabei Plus von einem Thaler neun Groschen zehn Pfennigen ist. Die Bauern daselbst haben