24. AN DENSELBEN.

Charlottenburg, den 28. September 1755.



Würdiger, besonders lieber Getreuer,

Ich ertheile Euch auf Euer Schreiben vom 1. dieses hierdurch in Antwort, wie Ich den Disput, worein das Stift Camenz mit der Stadt Frankenstein wegen der Wege-Reparation gerathen ist, auf Euer einseitiges Vorstellen nicht decidiren kann, sondern die Sache muss bei der breslauischen Krieges- und Domänen-Kammer gehörig untersuchet und rechtlich entschieden werden. Ich werde auch deshalb die nöthige Verfügung ergehen lassen, sobald nur der neue Kammer-Präsident in Breslau eingetroffen sein wird, und könnet Ihr Euch sodann desfalls wieder melden. Ich bin Euer wohlaffectionirter König.