<33>so, dass er sich nie verschiesst und immer die Hälfte davon das Gewehr auf der Schulter hat.

Ich befehle demnach nochmalen, dass Ihr alles Vorstehende den sämmtlichen Officieren des Regiments wohl und gründlich bekannt machen, auch bei jedem Commando ihnen solches wiederholen sollt, und habe Ich das Vertrauen, ein jeder Officier werde in vorfallenden Gelegenheiten allem diesem mit rechtschaffener Bravour so nachkommen, wie es die Ehre der preussischen Waffen und seine eigene Reputation erfordert, auch dadurch zeigen, was er als ein ehrliebender Officier zu thun vermögend ist. Diejenigen Officiere nun, welche diesem gehörig nachleben und sich, wie tapfern und ehrlichen Soldaten gebühret, verhalten weiden, verspreche Ich in allen Gelegenheiten zu distinguiren und für ihr Glück und Avantage zu sorgen; dahergegen, wenn wider alles Vermuthen ein Officier sich vergessen und sein Devoir nicht thun oder gar eine Lâcheté begehen sollte, so hat derselbe nichts anderes zu gewärtigen als den Verlust von Ehre und Reputation, und dass ein solcher dergestalt von der Armee geschafft werde. Ich bin, u. s. w.

Strehlen, den 26. März 1741.

INSTRUCTION FÜR DIE CAVALLERIE UND FÜR DIE DRAGONER.

Damit ein jeder Officier von der Cavallerie genau wisse, wie er sich zu verhalten hat, wenn er auf Feldwachen oder zur Avantgarde commandiret wird, auch was er bei Aussetzung der Feldposten zu observiren hat, so habe Ich für nöthig gefunden nachstehende Instruction deshalb zu ertheilen, und zwar:

1.