<62>weil aber überhaupt aus allem dem Husaren-Schiessen nichts wird, so müssen diese Regimenter den Feind, wofern er schwächer ist wie sie, wohl geschlossen, mit dem Säbel in der Faust attaquiren und vor sich wegjagen.
5.
Wenn ein Oberst von den Husaren commandiret wird auf des Feindes Mouvement Acht zu geben, so muss er den Ort, wohin er commandiret wird, sehr wohl observiren und sich, so viel möglich, jedesmal solchergestalt setzen, dass er ein gutes Défilé vor sich habe, wornächst er von jeder Seite seines Postens einen Officier mit dreissig, fünfzig oder auch hundert Mann, nachdem nämlich die Umstände sind, commandiret; vor dem Défilé muss er gleichfalls einen Posten haben. Von solchen drei Posten aber muss er vorwärts gegen den Feind zu eine Feldwache halten lassen, so wie der beikommende Riss ohngefähr zeiget.a In die nächsten Dörfer, da man an den Feind heran kann, muss Morgens und Abends patrouilliret werden, um Nachricht einzuziehen.
Wenn Patrouillen bei Tage gehen, so müssen die dabei commandirten Officiere suchen allemal, so viel es sich thun lässet, durch Wälder oder Gründe ihren Marsch so zu masquiren, dass der Feind die Patrouillen nicht gewahr werden kann. In währendem Marschiren müssen sie einen oder zwei der geschicktesten Husaren, so sie bei sich haben, auf die nächsten Höhen reiten lassen, oder auch kleine Patrouillen seitwärts schicken, auf dass sie von weilen sehen können, was an sie kommt, auf dass die Patrouillen auf solche Art sicher und ungehindert nach dem Orte reiten können, wohin sie commandiret worden.
6.
Es muss ein Officier von den Husaren vor allen Dingen nicht nur das Land, worin er ist, sehr wohl kennen, sondern auch immer zwei ä drei Wege wissen, die an den Ort hinbringen, dahin er commandiret wird. Wenn ein solcher Officier enge Défilés passiren muss, so soll er, wenn er über solche Défilés wieder zurück muss, an solchem Orte ein Commando zurücklassen, damit er
a Siehe den zu dieser Instruction gehörigen Plan.