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mehrerwähnte Ministère also gerne evitiren und deshalb lieber die Sache mit Sr. Königl. Majestät Kaufleuten ohne Eclat abmachen wolle.

Höchstdieselbe wollen demnach an M. de Saint-Contest noch über vorgemeldete drei Expedientia noch das vierte zu seiner näheren Einsicht und behörigem Gebrauch communiciren, dass nämlich, wann das englische Ministère sich gegen Frankreich engagiren und Frankreich es Sr. Königl. Majestät garantiren wollte, dass ersteres nämlich Sr. Königl. Majestät querulirende Kaufleute binnen zu determinirenden kurzen Zeit auf ein gewisses Quantum à proportion der festgestelleten Liquidation (welche Liquidation deshalb dem Lord Maréchal, woferne es nicht schon geschehen, noch sogleich zugesandt werden sollte) in der Stille bezahlen wolle; alsdenn Se. Königl. Majestät den Arrest auf die schlesischen Gelder gleich heben und solche auszahlen, auch wohl Commissaires schicken wollten, die pro forma wegen letzterer liquidiren sollten.

Was das zu determinirende Indemnisationsquantum vor Sr. Königl. Majestät Kaufleute anlangete, da solle Mylord Maréchal dem Marquis de Saint-Contest die desfalls gemachte und bisher festgesetzte Liquidation zustellen und ihm dabei sagen, dass er oder das französische Ministerium solche examiniren und sehen möchten, was billig wäre, dass die Engelländer Sr. Königl. Majestät Kaufleuten gut thun müssten. Se. Königl. Majestät glaubten aber, dass alles bereits so billigmässig gesetzet wäre, dass das französische Ministère insistiren werde, damit von der Totalsumme nicht über 30,000, höchstens 40,000 Reichsthaler abgingen und ausfallen müssten.

Alle vorberührte Expedientia communicireten Se. Königl. Majestät dem Marquis de Saint-Contest zu seiner Erwägung und um davon convenablen Gebrauch in Engelland machen zu lassen; nur allein müssten Sie den Marquis de Saint-Contest erinnern und ersuchen, von diesen Expedientien nicht auf einmal zugleich Gebrauch zu machen, sondern solche allgemach und nach einander proponiren zu lassen, indem sonst das englische Ministère, wenn alles auf einmal proponiret werde, solches als ein grosses Empressement annehmen und dadurch noch roider und fièrer werden dörfte.

Ew. Excellenz würden also hiernach das erforderliche sehr wohl und deutlich mit dem fordersamsten expediren lassen, auch dabei dem Saint-Contest recommandiren lassen, dass alles mit einer Sr. Königl. Majestät dignen Art geschehen und Dero Gloire in nichts committiret werde. Wobei schliesslich nochmalen das Secret von dieser Sache und Expedition recommandiren soll.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.