7008. AN DIE ETATSMINISTER GRAF PODEWILS UND GRAF FINCKENSTEIN.

Charloltenburg, 30. September 1755.

Ich habe Mich bei einer gewissen Gelegenheit zurückerinnert, wie dass man schon vor einigen Jahren hessenscher Seits angetragen, die sogenannte Abzugs- oder Abschossgelder zwischen Meinen und denen hessenschen Landen réciproquement aufzuheben, welche Sache aber dadurch in das Stecken gerathen, weil man zwischen Meinen weitläuftigen Provinzen und denen hessenschen Landen keine Proportion gefunden. Da Ich aber nunmehro und bei jetzo veränderten Umständen im Hessenschen vor Meinen Dienst und für das Beste Meiner Staaten allerdings avantageux finde, wann diese Sache annoch zur Richtigkeit gebracht, und der Abschoss zwischen beiderseitigen Landen vermittelst einer deshalb zu treffenden Convention réciproquement aufgehoben wird, so will Ich, dass Ihr bei der ersten Gelegenheit erwähnte Sache wiederum in Bewegung bringen und dabei alle Bemühung und Facilité anwenden sollet, damit die réciproque Aufhebung des Abschusses mit Hessen-Cassel befördert und zu Stande gebracht, auch deshalb auf gute Art, wie bereits mit verschiedenen Benachbarten geschehen, eine Convention<319> baldmöglichst errichtet werde. Ihr habt Euch dieses bestens angelegen sein zu lassen.

Friderich.

Nach dem Concept.