<159> qui, quelque peu vraisemblables qu'elles sont, y paraissent cependant porter coup.

Au reste, puisque le comte de Gronsfeld1 continue de me donner de plus en plus des soupçons sur ses mauvaises intentions à mon égard, je vous prie d'en vouloir bien écrire encore une fois en Hollande, pour qu'on le rappelle contre un autre à qui je saurais prendre plus de confiance qu'à celui-ci. Et sur ce, je prie Dieu etc.

Federic.

Nach der Ausfertigung im British Museum zu London.


7791. AN DEN GENERALLIEUTENANT FREIHERRN VON KYAU IN RATIBOR.

Kyau berichtet, Ratibor 28. Juli, nach Empfang der Königlichen Marschordre vom 23. Juli,2 dass er, in Erwartung der nachträglichen Königlichen Zustimmung, nur einen Theil der Regimenter nach der Grenze marschiren lassen wolle, da durch den vom Könige anbefohlenen Quartierwechsel einerseits die polnische Grenze entblösst, andererseits das Land, in Anbetracht der bevorstehenden Ernte, schwer geschädigt werden würde.

[Potsdam, 31. Juli 1756.J3

Der General Kyau muss wissen, dass prompter Gehorsam der erste Articul des preussischen Dienst ist. Ich nehme es ihm sehr übel, dass er nicht sofort Parition geleistet. Er soll sonder Anstand nach Oberglogau marschiren, und Wechmar in seine Quartiere. Auf der Oder kann er seine Magazins nach Oppeln kommen lassen oder solche können von Wechmar verzehret werden.

Friderich.

Nach der eigenhändigen Aufzeichnung in dorso des Berichts.


7792. AN DEN OBERST VON WECHMAR IN BEUTHEN.

Potsdam, 31. Juli 1756.

Da Mir der Etatsminister von Schlabrendorff gemeldet hat, dass polnischer Seits von dem Bischöfe zu Krakau eine Invasion in des Grafen von Henckel Güter an dortiger Grenze unternommen und gedachter Bischof nicht nur mit gewaffneter Hand demselben vieles Vieh von den im Grenzstreit befangenen Orten wegführen, sondern auch das Getreide aus dem Felde wegnehmen und überdem des Graf Henckel's an ihn geschickte Leute ins Gefängniss werfen und sehr maltraitiren, auch in namhafte Strafe condemniren lassen, so befehle Ich darauf hierdurch, dass Ihr durch ein Commando von 50 Pferden von Eurem unterhabenden Regiment wiederum so viel Vieh von denen Gütern des



1 Vergl. Bd. XII, 469.

2 Vergl. Nr. 7742.

3 Die Ausfertigung erfolgte am 31. Juli.