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7651. AN DEN GENERALMAJOR VON LATTORFF IN COSEL UND DEN GENERALLIEUTENANT VON KALSOW IN SCHWEIDNITZ.

Potsdam, 4. Juli 1756.

Instruction vor den Generalmajor von Lattorff, als Commandanten zu Cosel, [und vor den Generallieutenant von Kalsow, als Commandanten zu Schweidnitz].1

Diese Instruction berührt zwei Hauptpunkte:

1. Was der Commandant zu observiren hat, bei einem feindlichen Anfall in Schlesien, und

2. Bei einer wirklichen Belagerung.

Wann es Krieg wird, so bestehet die ordentliche Garnison von der Stadt in2 das bisherige Bosse'sche Garnisonregiment, die nach denen Umständen mit einem Grenadierbataillon verstärket werden kann. In Kriegeszeiten muss etwas von Husaren in die Festung geworfen werden.

Seind3 die Umstände so, dass die Armée nicht Oberschlesien decken kann und dass also die Festung sich allein halten muss, so muss der Commandant sogleich alle Lebensmittel von denen nächsten Dörfern beitreiben lassen, als Vieh, Speck, Malz, Getreide, Haber u. s. w., wovor er denen Bauren Quittungen giebet, welche von der Kammer statt der Contribution angenommen werden sollen. Denen Bürgern wird ingleichen angesaget, dass sie sich auf 64 Monat providiren müssen; er, der Commandant, muss ausrechnen, wie viel Menschen und Soldaten in der Stadt seind, auf dass er vor solche allen nöthtigen Vorrath auf 65 Monat bekomme, und muss er lieber auf eine längere als auf wenigere Zeit rechnen; das Salz kann er aus dem nächst belegenen Salzmagazin bekommen. Wenn er die Stadt dermaassen mit allem behörigen Vorrath versorget hat, so muss er alle Anstalten vorkehren, damit er gegen eine Surprise sicher sei. Diese bestehen in folgenden Punkten:

1° Müssen alle Wachten alert seind, und die Runden und Patrollen ordentlich und ohne Négligence verrichtet werden.

2° Müssen die Thore niemalen geöffnet werden, bevor nicht eine Patrolle zu Pferde vor allen Thoren und um die Festung herum recognosciret hat, und6 zwar sowohl diesseits als jenseits der Oder.



1 Die Abweichungen der Instruction für Kalsow sind, am Rande einer Eichelschen Abschrift der Instruction für Lattorff, vom Könige selbst eigenhändig hinzugefügt.

2 Das Folgende bis „werden kann“ lautet an Kalsow: „in 4 Bataillons Mitzschefal, und wann die Armée nicht in der Nähe wäre, 2 Grenadierbataillons dazu.“

3 Das Folgende bis „halten muss“ , an Kalsow: „Seind die Umstände nicht so, dass die Armée Schweidnitz decken kann.“

4 An Kalsow: „3“ .

5 An Kalsow: „,3“ .

6 Das Folgende bis „jenseits der Oder“ an Kalsow: „und zwar vor der Wasserredoute und gegen die Bögenberge zu.“