<303> zugleich die Einrichtung solches Collegii völlig zu überlassen, als ertheilen Sie demselben nachstehende Instruction wegen seines Verhaltens deshalb nämlich, dass

1° Derselbe die völlige Direction über das Kriegescontributionswesen in Sachsen haben, da er aber nicht selbst alles darunter bestreiten noch besorgen kann, sich zu Membris dieses Directorii einen Geheimen Finanzrath aus dem Generaldirectorio zu Berlin, 2 Kriegesräthe aus der churmärkischen Kammer und einen aus der magdeburgischen Kammer, mithin 4 Membra selbst choisiren und benennen soll, sowie auch die zu denen Expeditionen erforderliche Secretarien und Subalternen.

2° Sobald Se. Königl. Majestät in Sachsen seind und Sich Meister von denen chursächsischen Landen gemachet haben werden, so werden die sächsische Minister und übrige Bediente sogleich suspendiret, und muss dahergegen das geordnete Kriegesdirectorium sich zuforderst von allen dasigen Domänengefällen bemeistern und solche zur Kasse des Kriegesdirectorii einkassiren.

3° Es verbietet dieses demnächst, dass die sächsische Obersteuerkasse keine sogenannte Steuerschulden bis zu Ende des Krieges weiter bezahlen, sondern solches suspendiret werden muss.

4° Im ganzen Lande muss publiciret werden, dass man nicht in der Intention dahin gekommen wäre, das Land und dortige Unterthanen zu ruiniren, sondern dass, au contraire, man solches und selbige bestmöglichst menagiren und conserviren würde, so viel es die Umstände vom Kriege nur immer zulassen würden.

5° Die jetzigen Arten von Contributionen in Sachsen müssen sodann ganz und gar aufgehoben werden, und, um dagegen denen Leuten die Abgaben um so leichter und fasslicher zu machen, dafern es sonst geschehen kann, nur Eine Art von Contribution, so alle andere Abgaben unter sich begreifet, eingeführet werden, um nicht so viel Geschrei und Umstände zu haben.

Von allen denen Capitibus derer Revenus, so der König von Polen als Churfürst von Sachsen aus seinen Erblanden gezogen, ist die Summa bis auf ungefähr 6 Millionen Thaler gegangen; des Königs Majestät wollen Sich überhaupt daher mit 5 Millionen contentiren, dass also die dortige Leute dadurch noch soulagiret werden.

So soll auch beim Abtrage solcher 5 Millionen alles mitgerechnet und abgezogen werden, alle Fouragelieferungen, desgleichen Magazinlieferungen, so in natura ausgeschrieben und abgeliefert werden, desgleichen noch die Winterquartiere und was sonsten etwa an Pferden und dergleichen vom Lande und von denen Unterthanen geliefert und gezogen werden müsste, so dass die darüber ertheilete Commissariatsscheine beim Abtrag der Contributionen als baares Geld mit angenommen werden sollen.