7638. AN DEN ERBPRINZEN VON HESSEN-DARMSTADT IN KŒNIGSBERG IN DER NEUMARK.

[Potsdam, 2. Juli 1756J5-1

Instruction vor den Prinzen von Darmstadt.

Dem Generallieutenant Prinz von Darmstadt gebe Ich das Commando über das Corps, das nach Pommern marschiret,5-2 bis es zur Armée vom Feldmarschall Lehwaldt stösset Ich werde die Regimenter, sowie sie in ihre Standquartiere einrücken, das Brod geben lassen, ingleichen auf dem Marsch durch Polnisch-Preussen. Sowie der Prinz die Ordre kriegt, nach Preussen zu marschiren, so muss er durch eine Stafette den Feldmarschall Lehwaldt davon avertiren, auf dass er5-3 alles auf seinem Marsch nach Marienwerder [arrangiret, auf dass der Prinz]5-4 sogleich dort Brod findet, ingleichen Fourage etc. Zwei Compagniewagens werden mitgenommen, der eine mit des Capitains Pferde, der andere mit Vorspann. Der mit Vorspann muss, wie das Corps gegen Königsberg kömmt, dahin geschicket wenden, und der andere, nur mit des Capitains Pferde bespannt, mit in's Lager genommen werden. Sowie die Infanterie aus Pommern marschiret, muss scharf geladen werden; durch Polnisch-Preussen kann das Regiment von Seydlitz etliche Mannschaft der Infanterie mitgeben, um die Desertion zu verhüten, welche absonderlich um die Nachtquartiere der Infanterie des Morgens und Nacht vor dem Ausmarsch patrouilliren müssen, um, so viel möglich, solche zu verhindren. Die Infanterie cantonniret auf dem ganzen Marsch. Sowie sie über der Weichsel ist, müssen alle Regimenter dichte zusammen bleiben und nicht unter ein Bataillon in ein Dorf geleget werden. Auf solche Art muss der Marsch bis zur Armée fortgesetzet werden. Wann der Prinz mit dem Corps aus Pommern aufbricht, hierüber wird er den Befehl erwarten.

Friderich.

Die Geldwagens, so das württembergische Regiment bei sich hat, müssen auf dem Marsch durch Polen wohl bewachet werden und nach Königsberg zur Generalkriegskasse abgeliefert werden.

Nach dem eigenhändigen Entwurf.



5-1 Ein nach dem vorliegenden eigenhändigen Entwurf aufgesetztes Concept des Cabinetssecretärs fahrt das Datum „2. Juli“ .

5-2 Vergl. Bd. XII, 463.

5-3 Lehwaldt.

5-4 Ergänzt nach dem Eichel'schen Concept.