7838. AN DEN GENERALLIEUTENANT PRINZ FERDINAND VON BRAUNSCHWEIG IN MAGDEBURG.206-1

Potsdam, 13. August 1756.

Durchlauchtiger Fürst, freundlich lieber Vetter. Ich befehle hierdurch, dass Ew. Liebden nach Erhaltung dieser Meiner Ordre sogleich alles, was noch an Beurlaubten aus ist, desgleichen die vor Dero Regiæ ment erforderliche Equipage-, Wagen- und übrige Knechte, auch Bäckerknechte einziehen und alles sonder Zeitverlust in solchen marschfertigen Stand setzen sollen, damit das Regiment von 2 Bataillons und 2 Grenadiercompagnien ganz complet und mit doppelten Ueber<207>completen, auch mit der völligen Feldequipage auf die erste Ordre, so es zum Aufbruch erhalten wird, aufbrechen und nach der Route, so demselben sodann zugeschicket werden wird, marschiren könne. Uebrigens werden Dero Regiment die gewöhnliche Equipagegelder sogleich ausgezahlet werden. Ich bin Ew. Liebden freundwilliger Vetter

Friderich.

Ew. Liebden Regiment soll in sechs Tagen, nämlich den 19. dieses Monats, zum Marsch ganz fertig und bereit sein, um alsdann, wie es befohlen werden wird, aufbrechen zu können.207-1

P. S.

Auch habe Ich bei dem Feldetat das Arrangement gemachet, dass vor die Subalternofficiers Ew. Liebden Regiments exclusive ihrer ordinären Equipagegelder vor jeden überhaupt und ein vor allemal 8 Thaler ausgezahlet werden sollen. Diese werden an den Capitän jeder Compagnie bezahlet, und hierzu wird jedem Subalternofficier von seinem Tractement monatlich 2 Thaler abgezogen, welche der Capitän gleichfalls bekommet, davor aber denen Subalternofficiers währender Campagen hindurch und so lange das Regiment im Felde stehet, den freien Tisch geben muss. Ich habe hierunter die Campagne auf vier Monat gerechnet.

Es soll auch Ew. Liebden Regiment nicht mehr als nur einen Compagniewagen mitnehmen, die anderen Compagniewagen aber zurücklassen.

Ferner will Ich, dass überhaupt und durchgehends verboten sein soll, dass niemand von denen Officiers, er habe Namen, wie er wolle, selbst die Generals davon nicht ausgenommen, das geringste Silberzeug, auch nicht einmal einen silbernen Löffel mit in Campagne nehmen soll. Wer also Tafel oder Tisch halten muss, der soll solchen mit Zinn serviren lassen, ohne Ausnahme, er sei, wer er wolle.

Es soll jeder Capitän eine kleine Tonne mit Essig mitnehmen, wovon Mir dann, sobald die Regimenter in das Lager kommen, die Rechnung gegeben werden muss; da Ich dann denen Capitäns die Auslage deshalb wieder erstatten lassen werde. Dieser Essig soll nur bloss und alleine dazu gebrauchet werden, dass an Orten, wo schlechtes Wasser ist, denen Burschen nur einige wenige Tropfen von dem Essig darunter gegeben werden, um das Wasser zu corrigiren und sie dadurch vor Krankheiten zu präserviren.

Sobald nur das Regiment zum Marsch aufbricht, so müssen die Weiber, so dabei folgen dürfen, sogleich vom Anfange an dem Profoss zur Aufsicht gegeben werden, um dadurch alle Plünderungen und andere Unordnungen mehr zu verhüten.

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Wenn die Capitäns und Officiers Jägers oder dergleichen Domestiquen bei sich haben, so können sie ihnen Flinten mitgeben, dass selbige solche gebrauchen, wenn allenfalls einmal eine Wagenburg gemachet werden muss.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Grossen Generalstabs zu Berlin.



206-1 Analoge Befehle ergehen in denselben Tagen an eine grössere Zahl von Regimentern.

207-1 Am 14. August wird dem Prinzen eine ausführliche Marschinstruction aus dem Cabinet zugesandt. Ausfertigung im Kriegsarchiv des Grossen Generalstabs zu Berlin (C X. 71).