<133> zuwider das Reich in fremden Krieg einflechten, so kann keine Autorität, noch weniger aber die denen Absichten des wienerschen Hofes gemäss gefasste höchst illegale und mit ohnerlaubten Drohungen abgefasste Reichshofrathsschlüsse das Reich und dessen Stände dazu obligiren, es wäre dann, dass die ganze Reichsverfassung in ihren völligen Umsturz gesetzet und ein völliger Despotismus des Hofes zu Wien auch über die respectablesten Stände eingeführet werden sollte, wozu kein redlich patriotisch gesinnter Stand die Hand bieten wird; wohl aber geben die gegen Se. Königl. Majestät bisher geschehene höchst illegale und unerhörte Procedes Deroselben die in allen Natur- und Völkerrechten gegründete Befugniss, dass Sie die gegen Dieselbe geschmiedete Complots nach aller Möglichkeit zu dissipiren und diejenigen, welche intentioniret seind, Ihro durch ohnrechtmässigen Beistand ungerechter Waffen Uebles zu thun, zu präveniren [suchen.]

Dieses [seind]1 die Motive, warum obgedachter Obristlieutenant von Mayr mit denen bei sich habenden Truppen sich der Orten eingefunden und von Einem Edlen Magistrat die zu seinem eignen und des Reichs wahrem Besten abzweckende Declaration gefordert hat. Wollte auch Ein Edler Magistrat nur erwähnte Truppen als zu wenig ansehen, dergleichen billige Forderung zu appuyiren, so finden Se. Königl. Majestät Sich, gottlob, im Stande, wenn Sie es nöthig erachten werden, durch mehrere zu souteniren und Dero recht- und billigem Verlangen den gehörigen Nachdruck zu geben. Und da endlich gedachter Magistrat sich selbst in seinem Schreiben als einen kleinen Stand zu qualificiren beliebet, so wird er auch hoffentlich einsehen, dass er nie eine bessere und der Stadt erspriesslichere Partie ergreifen könne, als wenn er sich aus dergleichen Querelles, die ihm und der Stadt auf keine Weise angehen, heraushalten, mithin um so mehr eine exacte Neutralität observiren wird, als sonsten es gar leicht vor ihn und vor die gute Stadt Nürnberg zum Ruin und Verderb ausschlagen kann.

Was die von Einem Edlen Magistrat an Se. Königl. Majestät zu Abkaufung der Neutralität ultro offerirte 80,000 Florins anbetrifft, da müssen Höchstdieselbe erwähntem Magistrat darauf zu erkennen geben, dass wie Dieselbe allzeit sehr weit davon entfernet, gewesen, Geldes halber Krieg zu führen, und hätte ermeldeter Magistrat billig anstehen sollen, auf eine dergleichen indigne Art von Sr. Königl. Majestät zu denken. Sie wollen keinen Dero Mitständen im Reich Vexus machen, wohl aber Sich bei Dero Gerechtsame mainteniren und wider alles ohnrechtmässiges Zudringen Dero Feinde durch die Ihro von Gott verliehene Mittel schützen, auch, so viel an Deroselben ist, Dero Mitstände im Reiche bei ihren rechtmässigen Freiheiten und Prärogativen wider illegale Gewalt und Oppressiones schützen. Nach diesen Umständen müssen Sie auch nunmehro gedachtem Magistrat überlassen, ob der-



1 In der Vorlage: „ist“ .