9324. AN DEN KAMMERGERICHTSRATH VON EICKSTEDT.333-2

Quartier Rötha, 6. September 1757.

Vester, besonders lieber Getreuer. Ohnerachtet Ich Euch schreiben lassen, dass Ihr nur wiederum von Leipzig abreisen und zurück nach Berlin gehen könntet, so ist dennoch Mein anderweiter Wille, dass Ihr noch vor der Hand zu Leipzig bleiben und allda ein Schreiben von dem halberstädtschen Kammerdirector Dieterich abwarten sollet. Wenn Ihr solches nebst einem gewissen Pass erhalten haben werdet, alsdann und nicht eher, als welches Ich Euch hierdurch exprès verbiete, sollet Ihr einhegende Meine an Euch gerichtete Ordre333-3 allererst erbrechen und Euch nach deren Einhalt ponctuel richten, auch alles dasjenige prompt vollenziehen, was Ich Euch darin befohlen habe. Wornach Ihr Euch dann wohl zu achten habet. Es verstehet sich auch übrigens von Selbsten, dass, daferne Euch diese Meine Ordre nicht mehr zu Leipzig fände, sondern Ihr von dort schon abgereiset wäret, Ihr alsdenn von dem Orte, wo Euch diese Meine Ordre treffen möchte, wiederum dahin zurückreisen, auch Euren bisher gebrauchten Chiffre mitnehmen, im übrigen aber auch bei Eurer Retour dahin wegen der Sicherheit des Weges auf Eure Précautions denken und insonderheit angelegte Ordre an Euch<334> in keine fremden Hände kommen, überhaupt aber diese Meine Ordre geheim halten und dissimuliren müsset. Ich bin Euer wohlaffectionirter König

Friderich.

P. S.

Sollte Euch gedachter Director Dieterich schreiben, dass die ihm anbefohlene Sache nicht reussiret wäre, sondern ein gewisser Passeport abgeschlagen worden sei, so habt Ihr alsdenn auch solchenfalls die Einlage zu erbrechen und in Conformité des darin befindlichen Postscripti zu verfahren.

Nach der Ausfertigung.



333-2 Vergl. S. 145. 158. 226; Bd. XIV, 534.

333-3 Nr. 9325.