9379. AN DEN ETATSMINISTER FREIHERRN VON SCHLABRENDORFF IN BRESLAU.

Quartier Buttelstädt,392-2 30. September 1757.

Mein lieber Geheimer Etatsminister von Schlabrendorff. Bei denen Umständen, da durch die verschiedene feindliche Einfälle in Schlesien der Ausfall bei Meinen dortigen Kassen immer mehr und mehr zunimmt, und Ich zu besorgen habe, dass endlich die Einnahme bei denen dortigen Hauptkassen sich dergestalt verringern wird, dass auch die Verpflegungsgelder vor die dortigen Regimenter daher nicht völlig werden erfolgen können, welches und dass die Regimenter richtig bezahlet werden, doch das Hauptwerk von allem ist, so habe Ich nicht anders gekonnt, als zu dem Mir Selbst höchst ohnangenehmen Mittel schreiten und, obschon höchst ohngerne, resolviren müssen, Euch hierdurch aufzugeben, dass Ihr bei beiden schlesischen Kammern die Verfügung thun sollet, damit zuvorderst alle Pensions, so nach denen schlesischen Etats aus denen dortigen Hauptkassen gezahlet oder auch zu solchen zur weiteren Auszahlung eingezogen werden, insgesammt mit Ende des ablaufenden Quartals, von Crucis bis Luciae,392-3 cessiren und indistinctement bis zu weiterer Ordre aufhören müssen.

Demnächst aber muss ein gleiches wegen aller Tractamenter, so auf denen schlesischen Etats von Meinen Kassen stehen, geschehen, und solche sämmtlich von nur gedachter Zeit an suspendiret werden, ausser was diejenigen anbetrifft, so an Officiers von der Armee und Commandanten [ seind ], die kein anderes Tractament als dasjenige ge<393>niessen, so auf denen Etats stehet; die übrigen alle werden vorerst suspendiret und die Gelder davon zu Eurer dortigen Militärkasse eingezogen und mit zur Einnahme gebracht, als welches auch mit denen andern Etatsausgaben [geschehen muss], so viel nur immer davon einbehalten werden kann, als Baukosten und dergleichen, [das] in jetzigen Umständen eingezogen und mit zur Militärkasse fliessen und berechnet werden muss.

Was die Salaria aber angehet, da bin Ich zufrieden, dass denen Interessenten inzwischen Kassenscheine über das Quantum, so sie sonsten baar zu erheben haben würden, ad interim gegeben, auch ihnen frei gelassen werde, allenfalls vor sich Gelder darauf zu negociiren, gestalten Ihr dann auch Euch alle Mühe geben sollet, sie wegen dieser von Mir gefassten Resolution, so die Umstände ohnmöglich anders zugeben wollen, zu beruhigen, auch ihnen zugleich von Meinetwegen die feste Versicherung ertheilen könnet, dass nach hergestelleter Ruhe, und sobald nur die jetzige calamiteuse Zeiten aufgehöret haben werden, solche ad interim ausgestellete Rassenscheine nicht nur baar eingelöset werden, sondern ihnen alsdenn auch die baare Bezahlung ihrer Tractamenter nach als vor wiederum geschehen soll.

Ihr habt Euch also darnach zu achten und das gehörige deshalb sogleich zu verfügen, damit Meiner Intention darunter ein Genüge geleistet und Mein Zweck erreichet werden müsse. Ich bin Euer wohlaffectionirter König

Friderich.393-1

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Geueralstabs zu Berlin.



392-2 Vorlage „Buttstädt“ . Vergl. S. 393. Anm. 2.

392-3 Die Quartale des preussischen Rechnungsjahres begannen mit Reminiscere, Trinitatis, Crucis (14. September) und Luciae (13. December).

393-1 Entsprechende Befehle wie für Schlesien werden für die übrigen Provinzen ergangen sein. An die Berliner Minister ist am 29. September eine wahrscheinlich ähnlich lautende Ordre erlassen. Vergl. Nr. 9394 und Anm. 1. S. 403. Vergl. auch S. 384. Anm. 3.