9394. AN DIE DIRIGIRENDEN MINISTER DES GENERALDIRECTORII AUCH DEPARTEMENTS DERER AUSWÄRTIGEN AFFAIREN.

Buttstädt, 6. October 1757.

Se. Königl. Majestät haben aus dem allerunterthänigsten Bericht vom 4. dieses Dero dirigirender Minister des Generaldirectorii und derer vom Departement derer auswärtigen Affairen mit mehrem ersehen, was<403> dieselbe bei Gelegenheit der an erstere ergangenen Ordre vom 29. voriges vorstellen wollen.403-1 Es wünscheten Höchstdieselbe nichts mehr, als dass Sie nach Dero Neigung und fortwährenden Gnade gegen Deroselben getreue Bedienten vom Civilstande Sich vermögend sähen, dem Deroselben gethanen, an sich ganz billigen Vorschlag deferiren und mit Auszahlung ihrer Besoldungen nach als vor continuiren zu können; Sie geben aber obenerwähnten Dero Ministern selbst zu ermessen anheim, woher und aus was vor Fonds bei den jetzigen höchst calamiteusen Umständen, da fast aus Dero gesammten Provinzien durch die geschehene feindliche Invasiones die Revenus ausfallen,403-2 auch nur die Hälfte ermeldeter Besoldungen erfolgen könne. Wie indess bei dem noch fortwährenden Kriege es doch eine der allernothwendigsten Sachen ist, dass die Ressource, um den Staat von seinem gänzlichen Verfall nach aller Möglichkeit zu sauviren, ihre Verpflegung und Unterhalt richtig empfange, so müssen Se. Königl. Majestät es auch, obschon zu Dero besonderm Leidwesen, bei Deroselben oballegirter Ordre vor der Hand bewenden lassen; mithin müssen die bisherigen von Sr. Königl. Majestät gegebene Pensiones sogleich cessiren, die Besoldungen aber zu der geordneten Zeit suspendiret werden, und alles zusammen zu denen Militärfonds fliessen, so dass die Armee ihre Verpflegungsgelder zuvorderst und vor allem daraus bekommen muss, gestalten zu dem Ende auch bei allen andern im Etat angesetzten ordinären und extraordinären Ausgaben alle nur ersinnliche Menage beobachtet werden und solche vorerst, so viel möglich, cessiren müssen.

Sollten inzwischen die Sachen binnen solcher Zeit in favorablere und solche Umstände, wie Sie wünschen, gesetzet werden, so werden Se. Königl. Majestät alsdann auch nichts lieber thun, als auch hierunter eine favorablere Resolution zu fassen.

Friderich.

Nach dem Concept.



403-1 Die Cabinetsordre an die Minister in Berlin vom 29. September, welche nicht mehr vorliegt, wird der Cabinetsordre an Schlabrendorff vom 30. September (Nr. 9379) entsprochen haben.

403-2 Vergl. Nr. 9388.