9395. AN DEN VICE-COMMANDANTEN GENERALLIEUTENANT VON KATTE IN BRESLAU.

Buttstädt,403-3 6. October 1757.

Ich muss sowohl durch Officiers als selbst durch Leute aus dem Public vernehmen, und thut es Mir leid, dass ich Euch damit beschämen muss, wie Ihr bei denen jetzigen Umständen Euch so timide und von so weniger Contenance und Resolution bezeiget, dass Ihr dadurch nicht nur das Publicum Eures Ortes und alle wohlgesinnete gegen Mich niedergeschlagen machet, so dass Ich und solches zu besorgen hat, dass<404> auf den Fall, dass der Feind etwas auf Breslau tentiren sollte, er keinen rechtschaffenen und wohl überlegten, auch determinirten Gegenstand zu gewärtigen habe. Da Ich Mich, als Ich Euch diesen importanten Posten anvertrauet habe,404-1 auf Eure sonst bezeigte Bravour und Ehr und Reputation liebenden Sentiments verlassen habe, so declarire Ich Euch hierdurch, dass, daferne wider Mein Verhoffen Ihr capabel sein solltet, auf dem Euch anvertraueten Posten die geringste Lâcheté zu begehen, und wenn Ihr solchen nicht, auf den Fall eines feindlichen Angriffes, bis auf den letzten Mann defendiren und mainteniren werdet, Euer Ropf und Ehre nebst der Wohlfahrt Eurer ganzen Familie davor responsabel sein soll. Welches Ihr Euch von Eurem Herrn, dem Ihr geschworen habet und verpflichtet seid, und der seinen Staat zu sehr liebet, als dass er ein lâches Verbrechen gegen solchen vergeben könnte noch werde, gesaget sein lassen sollet. Soupçonniret keinen Menschen en particulier, der Mir dieses vorstehende gemeldet haben sollte, sondern seid versichert, dass es das Publicum ist, so angemerket hat, wie Ihr Euch auch durch falsch ausgesprengete Zeitungen sehr decontenanciret zu sein bezeuget habt; deshalb ranimiret und recolligiret Euch, wie es einem rechtschaffenen Mann, der seine Ehre und Reputation mit in das Grab nehmen will, gebühret, und hütet Euch vor sonst ohnausbleibliches Unglück.

Ich habe auch Meine Ursachen, worum Ich Euch und allen Euren Angehörigen von dato an allen Umgang, er sei mediate oder immediate, mit dem dortigen Fürsten Bischof verbiete,404-2 so Ihr schlechterdings meiden und Euch auch in ganz indifferenten Dingen seiner enthalten, am allerwenigsten aber ihm etwas von dem Einhalt dieser Meiner Ordre sagen sollet. Die Ursachen dazu habe Ich in Händen, will aber solche noch nicht bekannt machen. Ich habe das Vertrauen annoch zu Euch, dass Ihr Euch nach diesem allen wohl achten werdet.

Friderich.

Nach dem Concept.



403-3 Vorlage „Buttelstädt“ . Vergl. S. 398. Anm. 3.

404-1 Vergl. Bd. XIV, 471.

404-2 Vergl. die Cabinetsbefehle an den Etatsminister von Schlabrendorff vom 5. und 12. September in: Lehmann, Preussen und die katholische Kirche. Bd. III, 696.