9533. AN DEN GENERALLIEUTENANT HERZOG VON BRAUNSCHWEIG-BEVERN.

Bautzen, 21. November 1757.45-1

Ew. Liebden danke Ich zwar vor die in Dero Schreiben vom 17. dieses Mir gegebene Nachrichten, die Umstände aber zwingen Mich, dass Ich Ew. Liebden, ohne die Termes zu mesuriren, sagen muss, wie es abermal von Deroselben schwach gewesen ist, dass Dieselbe detachiret haben, und dass Sie den Graf Wied nicht detachiren sollen, weil Sie Sich damit immer schwächen; wie dann, frei zu sagen, es der erste Fehler gewesen, dass Sie zu viel detachiret und Sich dadurch zu sehr geschwächet haben.

Ich bin heute in Bautzen und marschire, wie ich Deroselben gestern45-2 schon geschrieben, grade auf Breslau. Ew. Liebden werden Mir aber wegen der Importance der Sache nicht verdenken, wenn Ihnen grade sage, dass Dero Kopf Mir davor repondiren soll, dass Dieselbe Sich von dem Feind nicht weiter rückwärts zwingen oder auch Sich von demselben keinen Marsch vorwärts abgewinnen lassen, sondern dass vielmehr Sie dem Feind beständig in den Hessen45-3 liegen und, so wie er nur aufbricht, um vorwärts auf Mich zu gehen, ihm gleich auf den Hals marschiren. Ich werde den 29. dieses in Jauer sein, von dar Ich grade auf Breslau marschire und allemal drei Märsche und einen Ruhetag machen werde. Sobald Ich an Schlesien komme, werde Ich aussprengen, als ob Ich nach Schweidnitz marschiren und solches wiedernehmen oder auch den Feind von seinen Magazins abschneiden wollte. Ich werde<46> aber dem Feind grade auf die Flanke gehen, da Ew. Liebden ihn dannen front attaquiren müssen, so dass wir mit Gottes Hülfe ihn grade nach der Oder dringen und jagen wollen. Ich wiederhole aber, dass, wann der Feind weggehen sollte und Ew. Liebden ihm nicht gleich auf den Hacken sitzen und ihn einen Marsch vorgewinnen lassen sollten, Mir sodann ohne Considration noch Entschuldigung Dero Leben und Kopf davor repondiren muss. Sonsten will Ich, dass der Generallieutenant Lestwitz das breslausche Gouvernement haben und versehen soll, und soll der Generallieutenant von Katte46-1 nichts weiter damit zu thun haben, sondern von allem dispensiret sein.

Was Ich Ew. Liebden endlich nochmals zum höchsten mit recommandire, ist, dass Sie weder einem General noch sonst einem Officier das geringste Wort von Meinem Plan noch von Meiner Hinkunft in Schlesien sagen oder merken lassen sollen, bis auf den Tag, da Ich Ew. Liebden die gestern geschriebene Signals durch Raketen u. s. w. von Meiner Ankunft geben werde, oder aber bis auf den Fall, da der Feind aufbricht und Sie ihm folgen und auf den Hacken rücken müssen: alsdenn Sie denen Officiers sagen können, dass der König, als Ich, da wäre, und [was] Meine Ordre sei, die jeder von ihnen wissen und executiren müsse, wenn auch schon Ew. Liebden ein Unglück durch einen fatalen Schuss begegnen sollte.

Uebrigens verbiete Ich Ew. Liebden nochmal hierdurch alle Conseils de guerre46-2 noch Rücksprache mit denen Generals und recommandire, Selbst gute Disposition zu machen, sodann mit Autorité zu befehlen und jeden General bei Verlust seines Lebens exact zur Execution anzuhalten.

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.



45-1 Eine im Generalstabsarchiv befindliche Abschrift des Déchiffré führt den Eingangsvermerk: „pres. 24. Nachmittags 1½ Uhr.“ Vergl. Nr. 9536. Anm. 1.

45-2 Nr. 9532.

45-3 Vergl. Bd. XV, 439. Anm. 2.

46-1 Vergl. Bd. XV, 403. 404.

46-2 Vergl. S. 38.