9920. AN DEN ETATSMINISTER GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.

Finckenstein berichtet, Berlin 8. April, auf den Erlass des Königs vom 2. April,372-1 er habe bereits früher an die verschiedenen verbündeten Höfe in Deutschland geschrieben, um eine Vermehrung ihrer Truppencontingente vorzuschlagen. Der Landgraf von Hessen-Cassel habe sich bereit erklärt, weitere 3200 Mann zu liefern, doch verlange er zuvorderst, auf Grund seines Vertrages mit England,372-2 für die Verluste entschädigt zu werden, die er bei der Besetzung Hessens durch die Franzosen erlitten habe;372-3 fahre das englische Ministerium und insbesondere Pitt fort, die Erfüllung dieser Wünsche hinauszuschieben, so sehe sich der Landgraf genöthigt, auch die jetzt bereits bei der Armee des Prinzen Ferdinand befindlichen Truppen abzuberufen, um sich gegen die fernere Rache Frankreichs sicher zu stellen. Der Braunschweiger Hof glaube, wie Finckenstein schreibt, ebenfalls Grund zu vielen Klagen zu haben ; er sei vornehmlich gegen das hannoversche Ministerium heftig erbittert.372-4

Grüssau, 11. April 1758.

Ich kann Mich, zumalen wegen Meiner jetzigen Umstände hier, vorjetzo in keine Correspondance noch Schreiberei deshalb einlassen. Er muss aber sowohl wegen des Landgrafen von Hessen als wegen des Herzogs von Braunschweig alles anwenden, um sie wieder auf andere Gesinnung und bessere Gedanken zu bringen. Alle Argumente dazu seind ihm bekannt. Diese muss er bestens anwenden, um sie auf moderatere Sentiments zu bringen, damit sie fernerhin mit uns einen gemeinsamen Strang ziehen. Im übrigen aber ist doch auch so viel wahr, dass wenn sie Avantages haben wollen, solches nicht anders als bei dem Friedensschluss geschehen kann, denn gleich jetzo es nicht angehet. Er muss inzwischen an Knyphausen schreiben und ihn instruiren, das englische Ministère zu disponiren, damit sie beide vorgedachte Prinzen auf guter Laune erhalten; denn wenn das nicht geschähe, so könnten sie auf einmal von uns absetzen und uns durchgehen, so uns sehr embarrassiren würde.

Mündliche Resolution. Nach Aufzeichnung des Cabinetssecretärs.



372-1 Vergl. Nr. 9888.

372-2 Vergl. Bd. XI, 226. 227.

372-3 Vergl. S. 72; Bd. XV, 491.

372-4 Vergl. S. 155. 156.