<414> Pommern und Mecklenburgschen schaffen lassen müsset, da Ich sonsten nichts dazu fourniren kann.1

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.


10583. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON MANTEUFFEL.2

Dresden, 5. December 1758.

Nachdem Ich den näheren Einhalt Eures Berichtes vom 1. dieses ersehen, so gebe Ich Euch darauf in gnädigster Antwort, wie Ich von der bei Eurem Commando bisher gehaltenen Conduite ganz zufrieden bin, auch dasjenige, was Ihr dorten gethan, nicht anders als besonders rühmen kann. Jetzo ist der Generallieutenant Graf von Dohna im Marsch, um dorthin zu kommen; Ich recommandire Euch also sehr, alles mit demselben wohl zu concertiren und ihm insonderheit stark zuzureden, damit er allemal offensive und mit aller Rigueur agire.3

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Manteuffel'schen Familienarchiv zu Collatz in Pommern.


10584. AN DEN GENERALMAJOR VON LATTORFF IN COSEL.

Dresden, 5. December 1758.4

Ich habe Eure beide Schreiben vom 20. und 26. vorigen Monates allhier mit Vergnügen und Satisfaction zugleich erhalten. Worauf Ich Euch denn in gnädigster Antwort ertheile, dass Ich von der Art, wie Ihr Euch bisher conduisiret habet, gar sehr zufrieden bin und solche nicht anders wie rühmen und loben kann, als wovon Ich Euch bei Gelegenheit alle gnädige Merkmale geben werde.



1 Ein zweites Schreiben an Dohna vom 4. December vergl. in Anm. 3 zu Nr. 10583. In einem Schreiben vom 7. December wird Dohna angewiesen, von den Rekruten, die von Mecklenburg gestellt werden sollen (vergl. S. 401), 1000 Mann für sein Corps zu behalten, dagegen 1500 Mecklenburger an den Prinzen Heinrich zu senden, wofür ihm dieser 2000 sächsische Rekruten zukommen lassen werde. Von der „im Reiche angeordneten Werbung“ wird Dohna voraussichtlich ebenfalls eine Anzahl Rekruten erhalten können. Am 8. December wird der Etat der Winterquartier-Douceurgelder für das Dohna'sche Corps dem General übersandt; die bezüglichen Gelder in Höhe von 97,350 Reichsthlr. soll er „aus dem dortigen Schwedischen Pommern schlechterdings einheben und beitreiben lassen“ .

2 Manteuffel's Berichte aus dem December sind am 1. aus Pasewalk, am 9. aus Golchen a. d. Tollense datirt.

3 An Dohna ergeht am 4. der Befehl, im Mecklenburgischen und in Schwedisch-Pommern „mit allermöglichsten Rigueur und Offensive zu agiren“ und über alles mit dem Generallieutenant von Manteuffel „de concert zu gehen“ .

4 Dresden 1. December war an Lattorff der Befehl gesandt worden, dass die preussischen Dominia und Unterthanen, welche „während der feindlichen Invasionen dem Feinde nicht allein viel Fouragelieferungen gethan, sondern auch demselben die Steuern willig bezahlet haben und anjetzo solche Meinen Kassen schuldig bleiben wollen . . ., durch militärische Execution zur prompten Bezahlung der Steuern und zur fordersamsten Prästation der Lieferungen an die Magazins“ angehalten werden sollen.