<179>steinsche und Halberstädtsche gethan und ganz unerschwingliche Contributiones gefordert, unter solchem Prätext und dem, dass man die aus dem Bambergischen bei des Prinz Heinrich Expedition im Frühjahr vorigen Jahres mitgenommene Geiseln dagegen zurückverlange, verschiedene königliche Bediente, Geistliche und dergleichen mehr mitgenommen, die man nachher nach Prag geschleppet hat und daselbst noch im Arrest hält. Als die Stadt Leipzig nachher an den Feind übergegangen und dadurch die der Zeit allda befindliche Bambergsche Geiseln losgekommen, hat man dennoch erstgedachte Leute zu Prag im Arrest behalten,1 Des Markgraf Karl Hoheit haben auf allergnädigsten Befehl mit dem Feldmarschall Daun über die Erlassung dieser Leute und derer verschiedenen andern, so ex post noch von den Oesterreichern in Schlesien, Kottbusschen, Sommerfeld etc. aufgehoben worden, correspondiret, welcher sich auch anfänglich zu einer reciproquen Auswechselung aller dergleichen Leute vom Civilstande [bereit] finden lassen, auch eine Liste derer unsrigen geschicket und dagegen von uns eine Liste derer bei uns befindlichen verlanget, so dass es nur darauf noch gestanden, den Tag und Ort auszumachen, wo die reciproque Auswechselung geschehen sollen. Sobald aber gedachter Feldmarschall Daun aus der ihm communicirten Liste derer bei uns als Geiseln verhafteten Leute gesehen, dass deren Zahl weit geringer als der unsrigen, so sich bei ihnen befinden, indem wir uns niemalen eine Sache daraus gemachet, arme unschuldige Civilbedienten wegzuschleppen, wo solche nicht hier oder da als wirkliche Geiseln wegen versprochener, aber nicht gleich bezahleter Contribution aus feindlichen Landen mitgenommen worden, hat derselbe wider alle bonne foi sein bereits gegebenes Wort retractiret und solches nur auf einige wenige aus dem Kottbusschen und der Orten enlevirte Leute extendiren wollen, wegen der andern aber affectiret, dass solche von denen Kreistruppen aufgehoben worden, und er so wenig von den Umständen als den Orten, wo solche sich jetzo befänden, etwas wisse, ohnerachtet er doch kurz vorher dem Markgrafen eine ganz detaillirte Liste davon unter denen Rubriquen: Namen des aufgehobenen und dessen Charakter, Zeit seiner Enlevirung, Ursache dessen und Ort, wo derselbe sich jetzo im Arrest befindet, zugesandt hat.

Bei so starken Chicanen nun ist die Correspondance zwischen dem Markgrafen und dem Feldmarschall Daun suspendiret worden; des Königs Majestät aber haben die Verfügung getroffen, dass par représailles wiederum eine Anzahl von dergleichen Leute auf dem Eichsfelde und der Orten, auch aus dem Erfurtschen aufgehoben und zum Arrest gebracht werden müssen; dabei gleich zur Stelle exprès declariret worden, wie es lediglich und allein par représailles wegen obgedachter von den Oesterreichern so injuste bisher zurückbehaltenen Leute geschehen, und dass, sobald die ihnen Angehörige es bei dem Wiener Hofe dahin bringen würden, dass die unsrige auf freien Fuss gestellet werden, die gegenseitige auch sogleich wiederum, ohne einige weitere Prätension an sie zu machen, wieder erlassen werden sollten.2

Sollte es nöthig seind, dass Ew. Excellenz deshalb etwas mehreres nachsehen zu lassen vor gut fänden, so wird sich etwas davon in dem schon übersandten Paquet unter der Rubrique: Correspondance des Markgrafen Karl Hoheit mit dem Feldmarschall Daun, finden, wiewohl ich denjenigen beklage, der die ampoulirte Schreibart, mit welcher die, um es reine zu sagen, chicaneuse Briefe des Feldmarschall abgefasset seind, lesen muss. Des Königs Majestät haben inzwischen heute des Markgrafen Karl Hoheit aufgegeben, mit dem Feldmarschall Daun in eine neue Correspondance deshalb zu entriren.

Der Ew. Excellenz bekannte Passagier,3 wegen dessen wir von Deroselben ein besonderes Créditif hieher erbitten müssen,4 ist bereits den 1. dieses, mit guten Passeports versehen, Strassburg passiret und wird vermuthlich nunmehro schon seinen ersten coup de pistolet gethan haben; der Success davon stehet zu erwarten.



1 Vergl. S. 86.

2 Vergl. Nr. 11 73S. 11790. 11826.

3 Edelsheim. Vergl. S. 162. 165.

4 Vergl. S. 145.