<223>Vienne, soit pour un armistice et évacuation réciproque, soit par l'entremise et la médiation, du roi d'Angleterre, appuyée de mes bons offices, et de quels avantages l'Empereur voudra se contenter dans la situation présente des affaires. Vous assurerez en même temps ce prince que je ne discontinuerai jamais de prendre ses intérêts chaudement à cœur, de le seconder en. tout ce que je pourrai dans l'Empire, pour le maintien de son autorité, pour les convenances et avantages de sa maison, et en tout ce qui peut contribuer quelque chose à sa satisfaction.

Federic.

H. Comte de Podewils.

Nach dem Concept.


917. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BRESLAU.

Von dem Cabinetssecretär.

[Breslau], 7. Juli 1742.

„Des Königs Majestät haben das hierbei zurückkommende Schreiben von Ew. Excellenz an Mylord Hyndford allergnädigst approbiret . . . Sie relevirten hierbei nochmalen, dass man österreichischerseits diese Sache1 als etvas neues auf das Tapis brachte tind dadurch den völligen Schluss des Friedens verzögerte; dass, wenn man bei der Ratification der Präliminarien daran gedacht hätte, man solches gewiss in denen an Mylord Hyndford geschickten Notatis mit berühret, oder solches, wie mit Troppau geschehen, expresse in dem Tractat benennet haben würde; nicht zu gedenken, dass sofort nach der Auswechselung derer Ratificationen wenige Tage drauf sich ein Österreichischer Officier zu Troppau . . . gemeldet, und um die Evacuation Ansuchung gethan, so aber bei Jägerndorf bis diese Stunde nicht geschehen“ ...

Eichel.

Auszug aus der Ausfertigung.



1 Die Forderung, dass Jägerndorf der Königin von Ungarn verbleiben solle, weil unter dem im Präliminarfrieden als Grenze festgesetzten Flusse Oppa nicht die auf dem Altvater entspringende, südlich von Jägerndorf fliessende Oppa, sondem das Comeisser Wasser ostlich von Jägerndorf zu verstehen sei, welches auf alten Karten und bei alten Schriftstellern als Comeiss-Oppa bezeichnet werde. Podewils macht nun auf Befehl des Königs dem Lord Hyndford drei Auskunftsvorschläge : 1 Der König erhält Jägerndorf und übemimmt dafür die Bezahlung der holländischen Schuldforderungen; 2 die Königin von Ungarn erhält Jägerndorf und verpflichtet sich in dem Definitivfrieden ausdrücklich zur Bezahlung dieser Schuldforderungen; 3 Der König erhält anstatt Jägemdorf die mährischen Enclaven Hotzenplotz, Maidelberg, Rosswald, übenimmt die Bezahlung der holländischen Forderungen und erklärt sich bereit, die in dem enclavirten Gebiet belegene Herrschaft Hennersdorf ihrem Besitzer, dem Freiherrn t. Bartenstein, abzukaufen. — Ueber Hyndford's Audienz beim Könige am 6, Juli nnd die Conferenz Podewils' mit Hyndford und dem Hofrath Kannegiesser vom nämlichen Tage vergl. den Bericht des letzteren an Maria Theresia bei A. t. Arneth II. 482—484.