804. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BRESLAU.

Klinggräffen berichtet, Frankfurt a. M, 16. April, dass der Vertrag zwischen dem Kaiser und Hessen-Cassel (d. d. Frankfurt 2. März 1742) vollinhaltlich dem preussischen Hofe mitgetheilt werden wird. „Votre Majesté verra que le but principal de ce traité est la dignité électorale que Hesse voudrait faire passer dans sa maison.“ Der Landgraf hofft, dass der König seine Bestrebungen begünstigenwird, und hat gefragt, ob Klinggräffen in Betreff der preussischen Garantie der hessischen Lande etwas erfahren hat.

Chrudim, 24. April 1742.

Die Garantie der hessischen Possessions in Teutschland will mit ubernehmen. Ich werde Mich auch wegen der Churwürde gerne vor sie interessiren, wann Ich von ihnen davor ein Regiment oder Bataillon erhalten kann, wenn es auch schon nicht in diesem Jahre ist, da Ich es ohnehin nicht gebrauchen kann.

Mündliche Resolution. Nach Aufzeichnung des Cabinetssecretärs.