4785. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 12. Februar 1751.

Se. Königl. Majestät befehlen mir, sogleich Ew. Excellenz von Höchstderoselben wegen zu melden, wie Sie heute des Etatsminister Herrn Graf Münchow Excellenz umständlich gesprochen und instruiret hätten, was derselbe an Ew. Excellenz sowohl als an des Herrn Grafen von Finckenstein Excellenz von Sr. Königl. Majestät Resolution über das letzthin von dem Grafen Puebla übergebene Promemoria263-1 der schlesischen Schulden und Commerciensachen wegen hinterbringen solle. Vorläufig Hessen Se. Königl. Majestät an Ew. und des Herrn Grafen Finckenstein Excellenz hierdurch bekannt machen, wie Dero Intention desfalls sei, dass dem Grafen Puebla fordersamst auf erwähntes Promemoria in convenablen Terminis geantwortet und Dero Resolution ohngefähr dahin expliciret werden sollte, dass weil Höchstdieselbe wider alles Dero Vermuthen vernehmen müssten, wie der wienersche Hof noch dahin antrüge, die Sachen wegen des schlesischen Commercii zu Wien auszumachen, Se. Königl. Majestät, um Dero Neigung zu einem guten Vernehmen p. p. an den Tag zu legen, auch darunter condescendiren wollten, dass diese Commerciensache zu Wien erörtert und abgemachet werde, jedennoch unter der expressen Bedingung, dass sodann auch die schlesischen Schuldensachen auch allda zu Wien zu gleicher Zeit tractiret und beide Sachen mit einander und zu einer Zeit ausgemachet und nicht eher weder das Resultat über die eine gezeichnet würde, bis beide Resultate zugleich gezeichnet werden können. Es wollten demnach Se. Königl. Majestät des Grafen Puebla Erklärung darüber gewärtigen und daferne diese Dero Offerte genehmiget würde, sodann Dero Vicepräsidenten der pommerschen Regierung, den von Dewitz (Ew. Excellenz Herrn Schwiegersohn), mit genügsamer Instruction und Vollmachten versehen, nach Wien absenden, um daselbst über beide Sachen zugleich in Conferenz zu treten und solche zu dem gemeinsam gehofften guten Zweck und Ende mit einander zu bringen. Damit auch der wienersche Hof alsdenn um so mehr von Sr. Königl. Majestät reinesten Absicht hierunter völlig überzeuget sein könne, so würden Sie gedachtem von Dewitz exprès aufgeben, seine in der zu tractirenden Sache erhaltene Instruction originaliter zu zeigen, auf dass der wienersche Hof dadurch sehen könne, wie ouvert des Königs Majestät darunter gegen die Kaiserin-Königin zu Werke gehe, sodass erwähnter Hof gleich sehen werde, was<264> in allen vorerwähnten Sachen Sr. Königl. Majestät Ultimatum sei, und sodann beliebiger Weise darüber conveniren oder aber auch in ein oder anderem Punkt auf ein annehmliches Temperament denken und solches proponiren könne. Se. Königl. Majestät glaubten, dass Sie ein mehrers nicht thun könnten, und wann man dortiger Seits mit gleicher Candeur und Absicht zu Werk gehen werde, so sei nicht zu zweifeln, dass beide Sachen zu gleicher Zeit in wenigen Conferenzen würden ajustiret und zur reciproquen Satisfaction geendiget sein können p.

Ich habe demnach alles mir desfalls befohlene schuldigst ausrichten und Sr. Königl. Majestät Verlangen nach nur noch beifügen sollen, dass des Herrn Grafen von Finckenstein Excellenz eine besondere Attention auf alle diese Sachen nehmen, sonsten aber dem Herrn Vicepräsidenten noch nichts von seiner Destination geschrieben werden möchte, bis Se. Königl. Majestät zuvor wüssten, wie der Graf Puebla sich auf obgemeldete Proposition herauslassen werde.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



263-1 D. d. Berlin 10. Februar.