<31> sondern nur ein Betrüger, der sich der Religion bediente, um sein Reich und seine Herrschaft zu begründen.

Der König von Dänemark hält 36 000 Mann regulärer Truppen. Er kauft seine Rekruten in Deutschland und verkauft sein Heer an die meistbietende Macht. Er kann 30 000 Mann Landmiliz aufstellen, worunter die Norweger für die besten Soldaten gelten. Die dänische Flotte besteht aus 27 Linienschiffen und 33 von geringeren Rangklassen. Die Marine ist der bestgeordnete Teil der Staatsverwaltung; alle Kenner loben sie. Die Einkünfte übersteigen nicht 5 600 000 Taler. Dänemark stand damals im Solde der Engländer, die ihm 150 000 Taler Subsidien für 6 000 Mann zahlten.

Geniale Männer sind in Dänemark seltener als anderswo. Der Prinz von Kulmbach-Bayreuth1 befehligte die Landtruppen; aber weder er noch die anderen dänischen Generale verdienen Erwähnung in unserer Geschichte. Für Schulin, den Minister des Königs, trifft das gleiche zu. Sein ganzes Verdienst bestand darin, sich und seinen Herrn an den Meistbietenden zu verkaufen. Aus alledem wird es klar, daß Dänemark unter die Mächte zweiten Ranges zu rechnen ist, gewissermaßen als Zubehör, das durch seinen Beitritt zu einer Partei ein Gran auf der Wagschale der Kräfte sein kann.

Schweden hat mit Dänemark nichts gemein als die Begierde nach Subsidien. Die schwedische Verfassung ist ein Gemisch von Aristokratie, Demokratie und monarchischer Regierungsform, doch haben die beiden ersteren das Übergewicht. Der Reichstag versammelt sich alle drei Jahre. Man erwählt einen Reichstagsmarschall, der den größten Einfluß auf die Beratungen hat. Sind die Stimmen geteilt, so entscheidet der König, der zwei Stimmen hat. Von drei Kandidaten, welche man ihm vorschlägt, wählt er zur Besetzung der erledigten Stellen einen aus. Der Reichstag ernennt einen geheimen Ausschuß von hundert Mitgliedern aus dem Adel, der Geistlichkeit, der Bürgerschaft und dem Bauernstande; dieser kontrolliert das Verhalten des Königs und des Senates in der Zeit zwischen einem Reichstage und dem nächsten und gibt dem Senat Anweisungen zur Führung der inneren und äußeren Geschäfte.

Die Königin Ulrike, die Schwester Karls XII., hatte ihrem Gemahl, Friedrich von Hessen2, die Regierung übertragen. Der neue König achtete gewissenhaft die Volksrechte; er faßte seine Stellung ungefähr so auf, wie ein alter, invalider Oberstleutnant eine kleine Kommandantenstelle als anständigen Ruheposten betrachtet. Ehe er die Königin Ulrike heiratete, verlor er die Schlacht von Castiglione in der Lombardei3, um seinem Vater4, der beim Heere war, das Schauspiel eines Treffens zu geben.

Graf Oxenstjerna war Kanzleipräsident5 gewesen. Er wurde vom Grafen Gyllenborg verdrängt. Der hatte die Offiziere für sich gewonnen und damit eine ansehnliche


1 Prinz Friedrich Ernst, der jüngere Bruder der Königin Sophie Magdalene.

2 1720—1751.

3 9. September 1706.

4 Landgraf Karl († 1730).

5 Minister des Auswärtigen.