Nachgewiesen in:


Auktion Stargardt/Moirandat, Katalog 692 (2009), S. 475, Nr. 902

7 L.S. "Frch". Potsdam 21.II. bis 2.XII.1777. 7 S. 4°. In einen Umschlag geheftet. - Beigeheftet je ein Brief König Friedrich Wilhelms II. (L.S., Berlin 19.XII.1786) und des Generals Karl Wilhelm von Byern (Potsdam 16.XII.1786). Leichte Gebrauchsspuren.
An den Leutnant im Regiment Garde du Corps Graf von Hacke, der wegen Augenschwäche um seinen Abschied - mit dem Dienstgrad "Major"- nachgesucht hatte. (Zwei Briefentwürfe des Grafen an den König sind ebenfalls beigeheftet.) - Friedrich der Große gewährt den Abschied, nicht aber die vom Adressaten ausgesprochene Bitte, seine Uniform ("das Libeste so ich in der Welt habe") weiter tragen zu dürfen.
26. Februar. "… Es ist Mir zwar Eure anderweite Vorstellung … zugekommen: Ich muß Euch aber darauf zu erkennen geben, wie Ich gar nicht absehe, wozu Ihr die Uniform tragen wollet, da Ihr nicht mehr beym Regiment stehet: Das kann Euch ja zu nichts helffen …"
25. März. "… Ich habe Euch auf Euer anderweites Gesuch … hiedurch zu erkennen geben wollen, daß Ihr ja brodirte und chamarirte Röcke, tragen könnet, wie Ihr nur wollet, warum aber mondirung: das ist wohl vor arme Leute, zur menage, aber ein so vornehmer und reicher Herr, wie Ihr, hatt das gar nicht nöthig und braucht nicht zu menagiren …"
29. März. Auch das Angebot einer Geldspende hilft nichts. "… Ich muß Euch auf Eure wiederhohlte Vorstellung, nur zu erkennen geben, daß man bey Mir, mit Gelde nichts ausrichtet: Und was das Waysenhauß betrift, so ist das mit fonds schon gut versehen: Und wenn Ich Manufacturen anlegen laße, so gebe Ich auch das Geld dazu: Es kann daher Euer Antrag keine statt finden …"
2. Dezember. "… Ich habe aus Euerem Schreiben … den Grund, aus welchen Ihr die Uniform von der Armée in Berlin zu tragen begehret, ersehen. Ich kan Euch aber dazu Meine Einwilligung nicht geben, indem Ihr galant genug seyet, um andere Kleider zu tragen, und Euch solcher nach Euerem Chois, wie Ihr nur immer wollet, zu bedienen …"
Die Briefe Friedrich Wilhelms II. und des Generals von Byern betreffen die Aufnahme von Hackes Sohn in das Regiment Garde du Corps.