Nachgewiesen in:


Louis Schneider: Geschichte der Oper und des Königlichen Opernhauses in Berlin. Berlin: Duncker und Humblodt, 1852, S. 52 (BEILAGE XIXb)

BEILAGE XIX.b.Die Verhältnisse der Tänzerin Barbarina betreffend.
Allerdurchlauchtigster, etc.
Der Baron v. Swerts hat gestern Abend mit Vorzeigung Ew Maj. Allergnädigster Ordre von mir verlanget, die Barbarina, falls sie Mongouberts Forderung nicht bezahle, zu arretiren. Ich habe dieses befolget, und einen Polizey-Beamten ihr im Hause gelassen, auch ihr gesaget, dass mein Verfahren lediglich auf des B. v. Swerts requisition und auf das Ansuchen Mongouberts geschehe.
Sie hat hierauf geantwortet, dass sie Niemanden allhier etwas schuldig sey. Wegen der Mongoubertschen Post wäre die Sache vor dem Cammergericht anhängig, das Geld alle baar deponirt, und nachdem sie den ihr deferirten Eyd abgeleget, hoffe sie täglich, von dieser Schuld durch eine Sentenz absolvirt zu werden, mithin habe der Mongoubert etwas an ihr nicht zu fordern.
Ew K. M. allerhöchste Befehle zu meinem Verhalten erbittend, erwarte ich in Submission etc.
Berlin 11ten Juny 1748. v. Kircheysen..