« <121>um so viel mehr, da Wir keinen Unterschied wissen wollen zwischen Unserm eigenen besonderen und des Landes Vorteil, und ihr diesen sowohl als jenen in allen Dingen vor Augen haben müsset; ja des Landes Vorteil muß den Vorzug vor Unserm eigenen besonderen haben, wenn sich beide nicht miteinander vertragen. »