<478>und in späterer Zeit, schon von selbst eine gewisse Bildung über die Gesamtmasse des Volkes verbreiten mußte. Dieselben Grundsätze der kirchlichen Duldung, wie in seinen früheren Jahren, übte Friedrich auch in der späteren Zeit seines Lebens aus. Wie frei auch er selber dachte, so störte er doch keinen in seiner religiösen Überzeugung. Selbst unter seinen nächsten Freunden befanden sich mehrere von streng kirchlicher Gesinnung den verschiedenen Konfessionen zugetan; Friedrich ließ sie ruhig gewähren und wußte sie nur, wegen der festen Überzeugung, die sie einmal gewonnen hatten, zu beneiden. Unschuldigen Schwärmern, solange sie nur von ihrer Seite nicht das Gebot der Toleranz überschritten, legte er keine Hindernisse in den Weg. Die zahlreichen Katholiken Westpreußens fanden dieselbe Anerkennung wie die Katholiken in Schlesien. Ja, Friedrich ging mit diesen Maßregeln so weit, daß er selbst den Jesuitenorden, nachdem derselbe durch päpstlichen Befehl aufgehoben war, in Schlesien noch mehrere Jahre fortbestehen ließ, indem er den Wert dieses Ordens für die Bildung der katholischen Geistlichen, die er vorderhand durch kein besseres Mittel zu ersetzen wußte, wohl anerkannte. So wurde auch die Bücherzensur im allgemeinen mit größter Milde gehandhabt. Besonders gegen Satiren auf seine eigne Person erwies sich Friedrich, königlichen Sinnes, äußerst nachsichtig. Als die Wiener es mißdeuteten, daß man einem Berliner Kalender mit Darstellungen aus dem Don Quichotte das Bildnis Kaiser Josephs vorgesetzt hatte, befahl Friedrich, man möge für den nächsten Kalender noch lächerlichere Gegenstände ersinnen und sein eignes Bildnis voranstellen; dies geschah auch, und man wählte dazu den « Rasenden Roland ».
Mit höchstem Eifer aber sorgte Friedrich bis an den Abend seines Lebens für eine umfassende und parteilose Rechtspflege. Darüber schrieb er einst, im Jahre 1780, an d'Alembert: « Ursprünglich sind die Regenten die Richter des Staates; nur die Menge der Geschäfte hat sie gezwungen, dieses Amt Leuten zu übertragen, denen sie das Fach der Gesetzgebung anvertrauen. Aber dennoch müssen sie diesen Teil der Staatsverwaltung nicht zu sehr vernachlässigen, oder wohl gar dulden, daß man ihren Namen und ihr Ansehen dazu mißbraucht, um Ungerechtigkeiten zu begehen. Aus diesem Grunde bin ich genötigt, über diejenigen zu wachen, denen die Handhabung der Gerechtigkeit übertragen ist; denn ein ungerechter Richter ist ärger als ein Straßenräuber. Allen Bürgern ihr Eigentum sichern und sie so glücklich machen, als es die Natur des Menschen gestattet, diese Pflicht hat ein jeder, der das Oberhaupt einer Gesellschaft ist, und ich bestrebe mich, diese Pflicht aufs beste zu erfüllen. Wozu nützte es mir auch sonst, den Plato, Aristoteles, die Gesetze des Lykurg und Solon gelesen zu haben? Ausübung der guten Lehren der Philosophen, das ist »