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SIEBENTES KAPITEL Das Gericht.

Katte war inzwischen auf keine Weise für seine Sicherheit besorgt gewesen. Schon verbreitete sich ein dumpfes Gerücht von der Verhaftung des Kronprinzen in Berlin. Von verschiedenen Seiten kamen ihm, dessen Verhältnisse zum Prinzen nur allzu bekannt waren, warnende Stimmen zu Ohren; aber er wartete geduldig auf die Vollendung des schönen französischen Kuriersattels, den er sich bestellt, um in den verborgenen Behältnissen desselben Papiere, Geld und dergleichen um so sicherer mitnehmen zu können. Endlich erbat er sich — es war am Abend vor der Nacht, in welcher sein Verhaftsbefehl ankam — von einem Vorgesetzten die Erlaubnis, am nächsten Tage Berlin verlassen zu dürfen, angeblich, um einer Jagdpartie in der Nähe beiwohnen zu können. Man zögerte mit der Ausführung des Befehles, bis man ihn genügend entfernt glaubte; als man sich endlich in seine Wohnung verfügte, fand man ihn erst im Begriffe, das Pferd zu besteigen. Nun war sein Schicksal entschieden; er mußte sich gefangengeben. Eine versiegelte Kiste, welche die Papiere und Kleinodien des Kronprinzen enthielt, ließ er der Königin überbringen.

Gleichzeitig mit Kattes Verhaftungsbefehl kam ein Schreiben des Königs an die Oberhofmeisterin der Königin, worin diese gebeten wurde, die letztere von der versuchten Desertion des Kronprinzen und von seiner Gefangennehmung zu benach-