<61>Verhöre gaben keinen besseren Erfolg. Man ließ ihn unter dem Versprechen, daß er auf die Thronfolge Verzicht leiste, Gnade hoffen, aber auch jetzt ging er hierauf nicht ein. Ebensowenig nützten die erneuten Verhöre Kattes, jener vermeintlichen Intrige auf die Spur zu kommen. Der König hatte sogar die Absicht, Katte auf die Folter zu spannen, doch schützte ihn hievor die Verwendung seiner Verwandten, die im Staat hohe Stellen bekleideten.
So hatte man keine weiteren Zeugnisse gegen den Kronprinzen und gegen Katte in Händen, als was sich durch ihre beabsichtigte Flucht selbst und durch die bisherigen Aussagen des letzteren ergab. Doch war auch dies dem Könige bereits genügend, um gegen die Verschuldeten mit allem Nachdruck eines strengen Gesetzes zu verfahren. Es wurde ein Kriegsgericht zusammenberufen, welches über sie nur in militärischer Rücksicht zu erkennen hatte: der Kronprinz namentlich sollte dabei nur als desertierter Militär betrachtet werden. Am 25. Oktober trat dieses Gericht in Köpenick zusammen und kehrte am 1. November nach Berlin zurück. Trotz jener ausdrücklichen Bestimmung des Königs erfolgte indes kein richterlicher Spruch über den Kronprinzen; das Kriegsgericht hatte sich in diesem Punkte für inkompetent erklärt. Katte war, in Betracht, daß er sich nicht vom Regimente entfernt habe und seine bösen Pläne nicht zur Ausführung gekommen seien, zu Kassierung und mehrjähriger Festungsbaustrafe verurteilt worden. Der König aber nahm die ganze Erklärung des Kriegsgerichtes sehr ungnädig auf; er sah darin nur eine Bemühung, sich dem künftigen Herrn des Lan-