75. AN DENSELBEN.

(Ruppin, zwischen dem 20. und 30. December
1732.)

Meines allergnädigsten Vaters Befehl zufolge, so überreiche unterthänigst den Pachtanschlag von Alt-Ruppin, so weit er fertig geworden ist.

Der zeitige Winter hat den Landmesser Grundt verhindert, mit seiner Arbeit fertig zu werden, so dass er kaum mit Alt-Ruppin und Wulkow hat können in Stande kommen. Diese beiden Anschläge kommen mit hierbei unter ihren Numeros, und ist die Revidirung des Wiesen-Registers, die Anschläge der Vorwerke Dabergotz und Frankendorf und der wüsten Feldmarken Rägelin, Steudenitz und Warenthin nachgeblieben; mit solcher aber kann acht Tage nach der Vermessung fertig werden. Deswegen und weilen ich keine zulangende Nachrichten gehabt habe, und weilen diese Anschläge fehlen, so habe ohnmöglich die Summe jedes Orts schliessen können, und noch weniger die Recapitulation der ganzen Summe machen können.

<82>Unter Numero 1. erfolget der General-Pachtanschlag.

2. Ist das Dienst-Register vom Amt Ruppin, und wie die Bauern zu dienen schuldig sind.

3. Anschlag des Vorwerks Ruppin, dabei siebzehn Thaler neunzehn Groschen drei Pfennige plus geworden sind.

4. Der Brauanschlag, worbei Plus von dreihundert acht Thalern sechzehn Groschen sechs Pfennigen geworden.

5. Der Ziegelscheune zu Alt-Ruppin Anschlag, dabei neun und fünfzig Thaler plus geworden. Die Ziegeler zu Alt- und Neu-Ruppin sagen, dass bei Storbeck so viel Erde ist, dass daselbst auch ein Ziegelofen kann angeleget werden, und wenn es mein allergnädigster Vater resolviren sollte, so muss solcher so angeleget werden, dass er jährlich hundert siebzig bis hundert achtzig Thaler bringet.

6. Der Anschlag von Wulkow, dabei Plus von einem Thaler neun Groschen zehn Pfennigen ist. Die Bauern daselbst haben das Land gepachtet und sind sehr arm; also hielte ich es wohl ohnmassgeblich besser, wenn sie nicht erhöhet würden.

7. Der Anschlag der alt-ruppinischen Wind- und Wassermühlen, welche sich auf vier tausend sieben und dreissig Thaler zehn Groschen belaufen; es ist aber noch zwei hundert Thaler unter der Pacht, ohngeachtet ich den Anschlag nach ordinairer Cameral-Art gemacht, und wird also bei dieser Mühle am besten sein, wenn sie an den Höchstbietenden, nach Verfluss des Pacht-Contracts, gelas-sen wird.

8. Die Kornpacht, welche im Amt Ruppin eingenommen wird.

9. Vorstellung wegen der Bechliner, ob selbige nicht gleich andern Dörfern an Kornpacht sollten gesetzet werden.

10. Bericht wegen der Unterthanen zu Schulzendorf, Lüdersdorf und Königsstädt, welche bitten, dass ihnen erlaubet sei, ein Fleck Buchen zu roden; insgesammt aber bitten sie, dass die Eichen, die auf ihren Aeckern stehen, dürften ausgehauen und verkaufet werden.

<83>Wenn nun mein allergnädigster Vater resolviren will, einen Ziegelofen zu Storbeck anzulegen, den Unterthanen zu Schulzendorf die Rodung zu erlauben, so würde das Plus an sechs hundert Thaler steigen. Ob aber die Anschläge, so noch zu verfertigen sind, Plus haben werden, muss die Vermessung weisen. Ich hoffe nun, dass mein allergnädigster Vater mit dieser geringen Arbeit zufrieden allergnädigst sein wird. Worinnen ich gefehlet mag haben, will mich gerne bessern, und schätze mich der glücklichste Mensch auf Erden, wenn ich nur mag Gelegenheit haben, meinem allergnädigsten Vater meine aufrichtige Treue und meine redlichen Intentions und meinen Respect gegen Ihn an Tag zu legen.